Wohnung anmieten

  • Hallo,

    woher weiß ein Mietinteressent eigentlich, dass die Wohnung für die er/sie den Mietvertrag unterschreiben möchte, dass die Person, die einem die Wohnung zeigt und den Mietvertrag vorlegt wirklich dazu berechtigt ist? Bei Eigentümer müsste man wohl vorab einen Blick ins Grundbuch werfen? Und sollte dennoch Alles o.k. sein, ist man als skeptischer Bewerber ja gleich mal aus dem Rennen...

  • Unter anderem deshalb schließt man Mietverträge nicht zwischen Tür und Angel oder z.Bsp. über das Internet ohne Wohnung oder Vermieter jemals gesehen zu haben.

    Ansonsten kanns du prinzipiell schon davon ausgehen das wenn jemand im Besitz der Wohnung ist und mit dir einen normalen Mietvertrag abschließt, da schon der Eigentümer oder die bevollmächtigte Verwaltung vor dir steht.

    Im Zweifel lasse dir halt den Ausweis oder sonstige Dokumente und Vollmachten Zeigen die das belegen.