Vermieter möchte den Zählerstand der Wasseruhr monatlich ablesen

  • Guten Tag,

    wir haben von unserem Vermieter die Betriebskostenabrechnung am 22.01 erhalten. Laut seiner Aufstellung haben wir 2020 116m3 Wasser verbraucht.

    Das sind aber 12m3 zu viel. Das Problem ist, dass der Vermieter schon Anfang Dezember kommt und die Wasseruhr abliest und den Verbrauch dann für den Rest des Jahres hochrechnet. Dieses mal ist da irgendwas durcheinander gekommen und er hat bei der Gemeinde einen zu hohen Zählerstand angegeben.

    Wir haben ihn darauf hingewiesen, aber er ist nicht bereit, zu akzeptieren, dass wir weniger verbraucht haben als in den Jahren davor.

    Am einfachsten wäre es, wenn er uns das, was zu viel bezahlt ist, auszahlen würde. Das tut er aber leider nicht. Wir hatten vor ein paar Jahren schonmal eine Betriebskostenabrechnung, bei der wir eigentlich was wiederbekommen sollten. Das hat er uns aber auch nicht ausbezahlt, sondern mit anderen offenen Forderungen verrechnet.

    Letztes Jahr hat er uns aber versichert, dass nun alle offenen Forderungen ausgeglichen sind.

    Der Vermieter möchte jetzt 6 Monate lang immer zum Monatsanfang den Zählerstand ablesen, damit er die Abschläge bei der Gemeinde anpassen kann.

    Das ist meiner Meinung nach aber übertrieben und nicht notwendig. Er soll einfach davon ausgehen, dass wir anstatt 116m3 ca. 104m3 verbrauchen, dass wäre am einfachsten.

    Es macht bei uns auch nicht wirklich Sinn, einen Durchschnittsverbrauch zu ermitteln, weil der Wasserverbrauch immer sehr unterschiedlich ist. Wir sind alle berufstätig und teilweise auch viel unterwegs, auch mal beruflich.

    Ist das erlaubt, dass der Vermieter 6 mal infolge jeden Monatsanfang den Zählerstand ablesen will?

    Viele Grüße

  • Der Sachverhalt ist ein wenig unklar.

    Handelt es sich um ein Einfamlilienhaus, wo es keine weiteren Parteien gibt, zwischen denen die Kosten aufgeteilt werden müssen? Wenn ja, dann sprichst du von dem Hauptwasserzähler den Wasserversorgers?

  • Das ist in dem Fall dann nicht korrekt, wenn der Vermieter dem Zählerstand hochrechnet. Wenn der Versorger den Zählerstand anfordert, dann hat man diesen auch so zu übermitteln. Ich habe auch keine Idee, zu welchem Zweck der Vermieter das macht.

    Doch bevor du lange mit dem Vermieter um die Sache diskutierst, mache ihm doch den Vorschlag, dass ihr euch direkt beim Wasserversorger anmeldet und die Kosten dorthin begleicht, und der Vermieter hat dann keine Arbeit oder Mühe mehr damit. Bei einem Einfamilienhaus ist das überhaupt kein Problem, so zu machen.

  • Wir haben schon bei der Gemeinde nachgefragt, ob wir den Zählerstand selber an sie übermitteln können. Das ist aber nicht möglich, weil in der Satzung der Gemeinde es so festgelegt ist, dass der Hauseigentümer/Vermieter das macht.

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