Mietvertrag Widerrufen

  • Hallo zusammen,

    ich bin gerade in einer seltsamen Situation zu der ich keine Informationen finden konnte.

    Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Dort habe ich nun das Zimmer gewechselt und somit einen neuen Mietvertrag unterschrieben. Allerdings möchte ich aus diversen Gründen wieder in das alte Zimmer zurückziehen.

    Zum Vertrag: Im Vertrag wird erst die Vereinbarung über das neue Zimmer beschrieben, dann ist dort eine Zeile, in der geschrieben wird, dass der alte Mietvertrag aufgehoben wird.

    Dem Vertrag liegt ein Widerrufsformular bei. Ich bin berechtigt den neuen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

    Jetzt ist allerdings die Frage, ob damit nur der Teil für das neue Zimmer gemeint ist. Wenn ich also widerrufe, bleibt der alte Vertrag dann weiterhin aufgehoben, oder tritt er automatisch wieder in Kraft.

    Ich hoffe mir kann recht schnell jemand helfen, da ich wenn möglich schon am Dienstag widerrufen möchte aber wegen den Feiertagen niemanden aus der Verwaltung erreichen kann.

    Danke schonmal für eure Antworten.

    Grüße Moritz

  • Diese Frage kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, weil es auf die genaueren Inhalte in dem Vertrag ankommt. Das kann hier im Forum nicht geleistet werden. Du wirst daher vor Ort eine Beratung in Anspruch nehmen müssen. Für Studenten gibt es in den Hochschulen oftmals eine juristische Beratungsstelle, was entsprechend kostengünstig ist.

    Davon abgesehen sprich doch einfach erst mal mit der Verwaltung und erkläre deinen Wunsch. Vielleicht ist es ja ohnehin problemlos möglich.

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