Lärmbelästigung druch Musizieren in hellhöriger Altbauwohnung

  • Hallo,:)

    bei mir geht es um das Thema Lärmbelästigung. Ich habe eine Nachbarin die regelmäßig musiziert. Da es sich um einen sehr hellhörigen Altbau handelt höre ich das 1:1. Die Hausverwaltung will aber nichts unternehmen, weil die Nachbarin behauptet hat, dass es nicht so laut wäre. Abgesehen davon, hat sie ein gesetzliches Grundrecht auf das Musizieren. Ich will ihr das Musizieren auch nicht verbieten. Ich finde es nur dreist, da es so arg laut ist. Das ist auch anderen aufgefallen, dass es die Zimmerlautstäre überschreitet. Gibt es eine Möglichkeit irgendwie Grenzen zu setzen?

    Viele Grüße

    Milan_21

  • Musizieren übersteigt üblicherweise Zimmerlautstärke und ist daher auch nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt und nicht den ganzen Tag lang. Die Hausverwaltung hat da Recht, sie kann der Mieterin das Musizieren nicht grundsätzlich verbieten und dass Altbauten hellhörig sind, ist auch bekannt. Mehr als die Einhaltung der Ruhezeiten und das übliche Maß von max. 2-3 h täglich kann man nicht verlangen.

  • Musizieren übersteigt üblicherweise Zimmerlautstärke und ist daher auch nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt und nicht den ganzen Tag

    Hallo Schweinchenfan,
    vielen Dank für Deine Antwort.

    Gilt das auch wenn im Mietvertrag eine Klausel vorhanden ist, dass grundsätzlich, auch außerhalb der Ruhezeiten, die Zimmerlautstärke einzuhalten ist?

    Viele Grüße

    Milan_21

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