Fristlose Kündigung

  • Guten Tag,

    ich habe eine Wohnung als WG vermietet für drei Personen, die Zimmer sind möbliert. Ich selbst wohne nicht in der Wohnung. Nun habe ich eine fristlose Kündigung von einem Mieter erhalten mit der Begründung dass er mit einem der Mitbewohner nicht auskommen würde (harmlos ausgedrückt). Die Person ist sofort ausgezogen. Es gab keine richtige Zimmerübergabe sondern hat einfach den Schlüssel im Zimmer liegen lassen.

    Deshalb meine Frage ob das eine ausreichende Begründung für eine fristlose Kündigung ist. Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist ja drei Monate.

    Des Weiteren ist das Bett und auch der Schreibtisch völlig kaputt. Es muss beides ersetzt werden.

    Nun habe ich schon einen Monat später vom Anwalt des ausgezogenen Mieters einen Brief erhalten mit der Forderung um Rückzahlung der Kaution und die Kosten für den Anwalt.

    Ich dachte eigentlich ich hätte drei bis sechs Monate Zeit mich um die Kaution zu kümmern bzw. zurück zuzahlen.

    Ich möchte ihm die Kaution auch nicht zurückzahlen, muss ich etwas beachten beim Brief an den Mieter oder schreibe ich einen normalen Brief warum ich die Kaution nicht zurück zahlen werde

    Ich hoffe ich habe alle relevanten Daten erwähnt.

    Schonmal vielen Dank für eure Antworten

  • Du solltest die Sache einem Anwalt übergeben, gerade wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist.

    Gerade eine fristlose Kündigung, Kautionrückzahlungen, Beschädigungen an Mietsachen können rechtlich gesehen verzwickt sein. Das ist von vielen Einzelfallfragen abhängig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!