Kündigung per Einschreiben zugegangen

  • Guten Morgen zusammen,

    da meine Freundin und ich beide befristete Verträge haben bzw. hatten und nun ein neuer Vertrag am anderen Ende Deutschlands ansteht, müssen wir sehr kurzfristig umziehen.
    Daher haben ich umgehend die Wohnung gekündigt. Per Einschreiben, welches nach Überprüfung gestern, also am 06.04.2021 (3. Werktag des Monats) eingegangen sei. Das ganze steht zumindest so in der Sendungsverfolgung des Einschreibens. Leider hat mich gestern um 18.30 eine E-Mail erreicht, dass keine Kündigung beim Vermieter vorliegen würde.


    Ich würde eben gerne die Wohnung bis Ende Juni und nicht Ende Juli gekündigt haben. Kann mir jemand raten, was ich nun tun kann / sollte?

    Viele Grüße

    Tobias

  • Konfrontiere den Vermieter mit der Sendungsverfolgung. In solchen Fällen ist es aber bestimmt nicht verkehrt nochmals hilfsweise zu kündigen.

    Am Ende wenn es hart auf hart kommt, bist du ausgezogen und zahlst keine Miete, dann verklagt dich der Vermieter darauf oder er behält eine Kaution ein und du klagst darauf.

    Am Ende muss du den rechtzeitigen Eingang der Kündigung nachweisen, ob ein Einschreiben dem genügt ist gerade bei den Amtsgerichten umstritten, ich würde behaupten die Mehrheit lässt es genügen, aber es gibt auch Richter die sehen es anders. Man müsste in Erfahrung bringen, wie es bei deinem zuständigen Amtsgericht gesehen wird.

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