Mietminderung im Mietvertrag vorbeugend

  • Hallo,

    ich bin neu hier und bitte es zu entschuldigen, wenn ich etwas falsch gemacht habe.

    Zur Frage:

    In meinem Mietvertrag würd zu Arbeiten informiert und ich und der Vermieter waren damit einverstanden.

    Deshalb würde im Mietvertrag die Miete vorsorglich gemindert. Also Kaltmiete 500 und 100 Euro mietminderung prophylaktisch.

    Ich zahle die ganze Zeit also 400 kalt.

    Jetzt meint der Vermieter aber, daß soetwas unzulässig war von Anfang an und er will von mir die 500 Euro, also er will die

    vorbeugende Mietminderung nicht mehr.

    Was muss ich beachten?

    Ich danke im Voraus für die Antworten.

  • Es gibt auch keine vorbeugende Mietminderung. Wenn die Mietsache ein Mangel hat, tritt die Mietminderung kraft Gesetz ein, wenn die Mietsache kein Mangel hat gibt es auch keine Mietminderung.


    Jedoch muss man sich euren Vertrag genau anschauen, wenn da drin steht, die Miete wird für den Zeitraum von 5 Monaten oder bis zum Ereignis X gemindert, dann ist das etwas anderes. Dafür braucht es aber eine Vertragsprüfung, die hier nicht vorgenommen werden kann.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke für die Antwort. Das steht im Mietvertrag:


    Das Mietverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx und wird auf unbestimmte Zeit
    abgeschlossen. Die Mieter sind über die geplanten Sanierungsarbeiten informiert und
    stimmen diesen hiermit zu. Weiterhin sind sie sich bewusst, dass während der Arbeiten bauübliche
    Störquellen auftreten werden.
    Die Wohnung kann ab xx.xx.xxxx teilbezogen werden. Beide Vertragsparteien
    sind sich darüber einig, dass Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, um die
    Wohnung bewohnbar zu machen und diese ggf. länger andauern können als bis zum
    Beginn des Mietverhältnisses. Dies ist dem Mieter bekannt. Der Mieter sieht
    hierbei von einer Mietminderung ab.


    Im Absatz
    Kosten steht noch:
    Es wird kein Verzicht auf eine künftige Mieterhöhung erklärt.
    Diese Mieterhöhung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


    Das wars zu diesem Thema.

  • Bitte wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein und zeige dort den Vertrag. Wir können hier nur allgemeine Infos geben, aber keinen Vertrag prüfen, das wäre Rechtsberatung.


    Davon abgesehen kann ich in dem zitierten Text nichts davon lesen, dass du 100€ weniger zu zahlen hättest.


    Kurz zum allgemeinen Verständnis. In §536b BGB ist definiert, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist, wenn ein Mangel von Anfang an bekannt ist. Aus diesem Grund steht das im Vertrag. Wenn aber der Vermieter für die Zeit eine günstigere Miete im Vertrag mit dir vereinbart haben sollte, dann ist das was anderes und das gilt dann auch. Deshalb lasse das bei einem Anwalt prüfen, ob dem so ist, wenn du dir selber unsicher bist beim nochmaligen Lesen des Vertrags.