Unterschrift von Vermieterin - im Auftrag - in Vertretung ohne Vollmacht - Personalausweisnummer

  • Hallo zusammen,

    Ich komme aus Ungarn und ich möchte eine Wohnung mieten. Da ich sowas hier in Deutschland noch nie gemacht habe, möchte ich sehr vorzichtig vorgehen.

    Ich habe vor 2 Wochen eine Wohnung besichtigt und ich würde sie gerne mieten. Die Vermieterin hat bereits zugesagt und den Mietvertrag vorbereitet.

    Die Vermieterin und ihre Ehemann sind Mitglieder einer Grundstücksgemeinschaft. Im Vertrag steht der Name des Ehemannes, deshalb müsste er den Vertrag unterschreiben.

    Die Dame hat gesagt, dass sie sich um die Vermietungen kümmert, und deshalb wird sie den Vertrag unterschreiben, "im Auftrag" bzw. "in Vertretung" ihres Ehemannes.

    Ich habe gesagt, dass es mir egal ist, wenn das mit einer Vollmacht legal ist.

    Sie hat aber total ausgeflippt! Sie meint sie braucht dazu keine Vollmacht! Stimmt das? Ich kann mir vorstellen, dass sie das immer ohne Vollmacht macht und die Mieter das nicht stört, aber ich denke das ist nicht richtig (in Deutschland, Land der Bürokratie :)).

    Zweite frage:

    Ich habe ihr auch erwähnt, dass mir lieber wäre, wenn wir unsere Personalausweisnummern im Vertrag auch angeben würden. Das hat ihr auch nicht gefallen. Sowas machen sie nicht.

    Soweit ich weiß, braucht man das wirklich nicht unbedingt (weiß ich das richtig?), aber ich möchte auf der sicherer Seite sein. Ich verstehe nicht, was ihr Problem ist.

    Statt mit mir zu streiten und arrogant reden, könnten sie eine Vollmacht schreiben (dauert 1 Minute) und auch die Personalausweisnummern hinschreiben (dauert 10 Sekunden)....

    Was meint ihr?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo!

    Die Vermieterin und ihre Ehemann sind Mitglieder einer Grundstücksgemeinschaft. Im Vertrag steht der Name des Ehemannes, deshalb müsste er den Vertrag unterschreiben.

    Sagt wer, dass der Ehemann den Vertrag unterschreiben muss? Wenn auf

    der Vermieterseite auch nur der Ehefrau den Mietvertrag alleine

    unterschrieben hat in Vertretung, gilt das ebenfalls. Bei Eheleute geht man

    von einer stillschweigende Genehmigung der Stellvertretung aus. Die

    Vermieterin wird sicherlich nicht ohne Wissen des Ehemanns die Wohnung

    vermieten. Sie bedarf keiner Schriftform.

    Ich kann mir vorstellen, dass sie das immer ohne Vollmacht macht und die Mieter das nicht stört, aber ich denke das ist nicht richtig (in Deutschland, Land der Bürokratie :) ).

    Die Vermieterin kann das machen, benötigt keine Vollmacht in dem Sinne.

    Statt mit mir zu streiten und arrogant reden, könnten sie eine Vollmacht schreiben (dauert 1 Minute) und auch die Personalausweisnummern hinschreiben (dauert 10 Sekunden)....

    Nein, muss die Vermieterin nicht! Sie muss weder eine Vollmacht schreiben, noch

    muss sie ihre Personalausweisnummer hinschreiben.

    Ich habe ihr auch erwähnt, dass mir lieber wäre, wenn wir unsere Personalausweisnummern im Vertrag auch angeben würden. Das hat ihr auch nicht gefallen. Sowas machen sie nicht.

    Muss die Vermieterin auch nicht! So sieht ein deutscher Mietvertrag aus. Falls dir was an

    der Wohnung liegt, solltest du dich schnellstens besinnen. Denn sonst wird die Vermieterin

    sie anderweitig vermieten und du hast das Nachsehen.

    Gruß



  • Sie hat aber total ausgeflippt! Sie meint sie braucht dazu keine Vollmacht! Stimmt das?

    Ich glaube hier liegt einfach nur ein Missverständnis über juristische Begrifflichkeiten vor. Da gibt es die Vertretungsmacht/Vollmacht und die Vollmachtsurkunde.

    Natürlich braucht sie die Vertretungsmacht, also die Erlaubnis von ihren Mann ihn vertreten zu dürfen, das ergibt sich bereits aus § 164 I BGB. Aber darum geht es ihr wahrscheinlich gar nicht, sie wird kaum ohne ohne Wissen und ohne Erlaubnis ihres Ehemannes Mietverträge abschließen. Der Ehemann wird aus steuerlichen Gründen als Vermieter geführt werden und die Frau kümmert sich um alles, weil sie sich damit besser auskennt, mehr Zeit hat oder was auch immer.

    Wenn wir von einer Vollmacht/Vollmachtsurkunde reden, ist das eine lediglich schriftliche Urkunde darüber, dass eine Vertretungsmacht besteht. Diese ist tatsächlich komplett entbehrlich. Eine Vertretungsmacht kann mündlich erteilt werden. Du brauchst keine schriftliche Bestätigung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!