Nachzahlung für vier Monate - Rückforderung Parkplatzgebühr

  • Guten Tag,

    es geht um die Nebenkostenabrechnung meiner Mutter. Sie ist nach 6 Monaten in Ihrer neuen Wohnung Pflegebedürftig geworden und zu mir gezogen. Von den 6 Monaten hat Sie gute 4 Monate tatsächlich darin gelebt. Der erste Monat war man hauptsächlich mit dem Umzug beschäftigt, den letzten Monat über war Sie schon längst bei mir.

    Die Wohnung ist 55m2 groß (Laut Mietvertrag 60m2) Nebenkosten wurden von unserer Seite direkt um 20€ erhöht. Die Wohnung kostete somit 420€ Kalt + 20€ Stellplatz +120€ Nebenkosten. – Diese wurden nicht genau aufgeführt, es wurde allgemein auf die Betribskosten i.S.d, Betriebskostenverordnung hingewiesen.

    Jetzt kam die Abrechnung. 416€ solle man nachzahlen.
    Ich lade mal die Sachen hier anonymisiert hoch. Wo man sich bereichern will ist unschwer zu erkennen. – Als erstes schlägt ein angeblicher Hausmeister schwer zu Buche. 1200€ soll dieser im Jahr kosten. Ich hab in dem Haus noch nie einen Hausmeister gesehen und ich war fast täglich da. Es wurde nie das Treppenhaus geputzt, nie Winterdienst besorgt, die Treppen und Terasse beim Eingang waren im Winter regelmäßig aus Glatteis. Darüberhinaus will man auch einen Gärtner beschäftigt haben. Angebliche Gartenpflege. Nur gepflegt wurde nichts, und Garten sowie Stellplatz waren einen Monat nach Einzug eh nicht mehr vorhanden da alles umgebagert wurde. Gebagert wurde aber gründlich und das hat sich mehrere Wochen hingezogen. Grundstück liegt immer noch brach.

    So weiter will man eine extremst-teure Grundstücksversicherungen zahlen. Die Mieter habens ja... Fast 1400€ Respektabel. Ich zahle in dem Hochhaus wo ich lebe mit 24 Parteien gerade mal 10€ Monatlich. Hier kostet die Geschichte also in etwa 1/6. Der Hausmeister bei uns, den sieht man tatsächlich täglich was arbeiten und kosten tut er auch deutlich weniger.

    Ich werde mal die Belege über den Hausmeister, Gärtner und die Versicherungen einfordern.
    In jedem Fall werden die 2 ersten Posten moniert, es gab nicht was diese Ausgaben rechtfertigen würde. Gebäudeversicherung? Weis ja nicht in wie fern man hier betrügen kann. Aber es geht ganze 6 Mal billiger.

    Es wurde beim Einzug auch nie erwähnt das da einen Hausmeister geben soll oder das man sich an einen wenden kann
    Der Stellplatz wurde übrigens durchgehend bezahlt. Diesen gab es aber nach ein bis zwei Monaten gar nicht mehr da alles umgegraben wurde. Kann man das Geld wegen Nichterfüllung zurückfordern oder ist das jetzt zu spät?

    LG

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  • Kann man das Geld wegen Nichterfüllung zurückfordern oder ist das jetzt zu spät?

    Das ist prinzipiell noch möglich, da die Regelverjährung gilt, sofern die Rückforderung berechtigt ist.

    Zu den anderen Dingen kann man nichts sagen, da du keine Frage gestellt hast, was du von uns erklärt bekommen möchtest.

  • Vielen Dank,

    ich würde jetzt so vorgehen das ich die Originalbelege und Nachweise über die Hausmeistertätigkeit einfordere. Ebenso über die Gartenpflege. ...
    Von den geforderten 416 würde ich 150 für den Hausmeister, 26 für Gartenpflege abziehen und zusätzlich mit dem Geld für den nicht vorhandenen Stellplatz verrechnen. Verblieben noch 160€ die möglicherweise zu wenig gezahlt wurden.

    Würde sich empfehlen dass so zu machen? Was wären die möglichen Konsequenzen? Zeugen für meine Aussagen hätte ich genug.
    (Btw Ein Umzugshelfer ist im Januar beim Umzug auf der Spiegelglatten Terrasse ausgerutscht und hat sich verletzt. Wir waren die ganze Zeit bemüht ein ordentliches Verhältnis mit dem Vermieter zu wahren und deswegen wurde damals nichts in der Sache gegen den Vermieter unternommen.)

    Und überhaupt, ich bin nicht sicher ob die Berechnung an sich so stimmt. Selbst bei "nur" 240€ Nachzahlung für vier Monate, das ist immer noch der Wurm drin. Vielleicht kann jemand das besser überprüfen als ich. Übrigens hat die Abrechnung der Vermieter direkt selbst besorgt.


    Also: Es werden Wartungskosten für Erfassungsgeräte Heizung in Höhe von 200€ auf den Mieter umgelegt, rechtens?

  • das ich die Originalbelege und Nachweise über die Hausmeistertätigkeit einfordere

    Was der Vermieter verweigern kann, weil die Belegeinsicht in der Regel persönlich zu erfolgen hat, außer man müsste eine unzumutbar weite Strecke fahren.

    Von den geforderten 416 würde ich 150 für den Hausmeister, 26 für Gartenpflege abziehen

    Wie würdest du die Differenz sachlich und im Sinne der Gesetze begründen? (Das ist zwingend erforderlich, wenn man Einwände gegen die Abrechnung geltend machen will)

    das ist immer noch der Wurm drin

    Das reicht nicht aus für die Geltendmachung von Einwänden, nur weil einem die Nachzahlung zu hoch erscheint. Man muss die Fehler konkret benennen. Kann man das nicht, würde ein Gericht die Beanstandung auch nicht gelten lassen.

    Es werden Wartungskosten für Erfassungsgeräte Heizung in Höhe von 200€ auf den Mieter umgelegt

    Wenn es sich um einen Wartungsvertrag zur Eichung handelt, dann ja. Denn die Eichung der Wasserzähler und Wärmemengenzähler ist umlagefähig, und deshalb ist ein solcher Vertrag anerkannt.

    Wo man sich bereichern will ist unschwer zu erkennen

    Ich erkenne das nicht. Denn im Sinne der Gesetze dürfen die Kosten angesetzt werden, die dem Vermieter entstanden sind. Hier geht es also vorrangig darum, ob die Belege des Vermieters übereinstimmen.

    Erst im zweiten Schritt kann man sich Gedanken machen, ob der Vermieter das gesetzliche Gebot der Wirtschaftlichkeit missachtet haben könnte.

  • Danke.

    Was der Vermieter verweigern kann, weil die Belegeinsicht in der Regel persönlich zu erfolgen hat, außer man müsste eine unzumutbar weite Strecke fahren.

    Was spricht dagegen Kopien oder Lichtbilder zu senden?! Wie gesagt, meine Mutter selbst ist krank und muss unnötigen Stress vermeiden.
    Das kann der Arzt bescheinigen.

    "Von den geforderten 416 würde ich 150 für den Hausmeister, 26 für Gartenpflege abziehen"
    Wie würdest du die Differenz sachlich und im Sinne der Gesetze begründen? (Das ist zwingend erforderlich, wenn man Einwände gegen die Abrechnung geltend machen will)

    Ich würde es damit begründen das von uns keiner von einem Hausmeister dort auch nur vom Hörensagen wusste. Es gab einfach keinen.
    Wenn der Ehegatte sich dort selbst als Hausmeister eingetragen hat tatsächlich aber nie bis so gut wie nie vor Ort war, dann ist das kein Hausmeister sondern ein Betrüger. Soviel ich weiss muss ein Hausmeister Protokoll über seine Arbeit führen. Wenn das der Gatte gemacht haben soll, der war so gut wie nie da. Wenn es einer der Mieter gewesen sein sollte dann hat dieser die Arbeit niemals gemacht.

    Ich fahre in der nächsten Zeit täglich am Gebäude vorbei. Ich kann ja mal versuchen den Hausmeister da anzutreffen... War heute da, ist alles noch komplett umgegraben. Werd mal mit dem Nachmieter über die Gärtnerkosten reden morgen ;D


    Ich denke die Hinweise sind schon nützlich, aber es klingt ein wenig **********.

    Ich muss in diesem Fall allein aus Prinzip gegen diese Frechheit vorgehen.

  • Ich muss in diesem Fall allein aus Prinzip gegen diese Frechheit vorgehen.

    Verständlich. Doch mach das nicht ohne Berücksichtigung der geltenden Normen. über die ich dich aufgeklärt habe. Nicht selten stellt man im Gerichtssaal fest, dass Recht haben und Recht bekommen weit auseinander liegen können.

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