Firma für Wartung Etagenheizung bittet um Zahlung vor Ort

  • Liebe Community,

    ich habe eine Problemstellung, für die es im Netz keine passende Lösung gibt. Lediglich einen 9 Jahre alten Post in einem anderen Forum, der keinen Rechtstext oder Ähnliches zur weiteren Klärung beinhaltet.

    Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete mit Etagenheizung. Die Betriebskosten werden per Pauschale ohne Nebenkostenabrechnung gezahlt. Die Heizungswartung findet jährlich statt und ist vertraglich auf den Mieter umgelegt. Nun kommt seit unserem Einzug (und auch davor) einmal jährlich eine Firma und führt im ganzen Haus die Wartungen durch. Dazu wird (rechtskonform) ein einzelnes Schreiben in jeden Briefkasten gelegt, in dem die Wartung frühzeitig angekündigt wird. Es wird ein Tag mit einem Zeitfenster zw. 8 und 16 Uhr angeboten. Man kann sich für 30 Minuten Slots in einer Liste im Hausflur eintragen. Für die Wartung werden ca. 90 Euro berappt, die vom Mieter (!) dann bisher immer bar und seit diesem Jahr auch per EC-Karte zu bezahlen sind. Ein Zahlung auf Rechnung sei NICHT möglich. Sollte man nicht anwesend sein, soll man den Wohnungsschlüssel einem Nachbarn übergeben. Falls der Zugang am Tag nicht gewährt wird, wird nochmal 25 Euro Aufpreis für einen Ersatztermin fällig. Wir kennen keinen Nachbarn so gut, als das wir den Schlüssel übergeben möchten. Im Haus wurde das Fahrrad meiner Partnerin bereit entwendet - nur als Hintergrund.

    Nun zum Fall. Wir ziehen zum 30.04. aus und sind damals zum 01.04.19 eingezogen. Die Wartung findet meist Mitte April statt. Wir haben 2 Jahre in der Whg. gewohnt und auch 2 volle Jahre bezahlt. Wir haben unseren Vermieter frühzeitig informiert und darum gebeten, da es keine Betriebskostenabrechnung gibt, die Erstattung der Wartungskosten mit dem Nachmieter zu klären, sollten wir in Vorleistung gehen. Wir wurden darauf verwiesen, das bitte mit letztgenannten direkt zu erledigen. Leider haben sich unsere Nachmieter im Übergabeprozess bereits nicht an Abmachungen bzgl. Möbelübernahme gehalten. Zunächst wurde einer Übernahme zu einem vereinbarten Preis mündlich zugestimmt und als die Mietnachfolge dann vertraglich fixiert war (mit dem Vermieter), wurde die Übernahme abgelehnt. Aufgrund dieser Umstände möchten wir keine Interaktion mehr mit den Nachmietern, insb. nicht finanzieller Natur. Da der Vermieter eine Klärung abgelehnt und diese auf uns abgewälzt hat, haben wir der Firma mitgeteilt, dass wir am besagten Termin nicht im Haus sind und daher ein Termin nach Einzug der neuen Mieter vereinbart werden soll. Seitens der Firma kam nur das Angebot, die Wartung früher durchzuführen, was dazu geführt hätte, dass wir auch hier die Kosten hätten tragen müssen.

    Meine Fragen lauten nun:

    - Ist es überhaupt erlaubt, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt, der eine direkte Zahlung des Mieters vor Ort verlangt? Gibt es da irgendeinen Gesetzestext den jemand kennt?

    - Müssten die Wartungskosten seitens der Firma nicht mit dem Vermieter abgerechnet und dann über die Betriebskostenpauschale abgegolten sein?

    - Kann die Firma einen Aufpreis verlangen, sofern ein Ersatztermin anfällt? Ich glaube ja, würde das aber gerne noch mal final absichern-

    - Kann der Vermieter das Geld einfach über die Kaution durch "geschickte Auslage" von uns einbehalten?

    Ich finde es nicht rechtmäßig, dass der Vermieter sich hier derart aus der Pflicht nimmt. Wir sind damals eingezogen und haben mit dem Vormieter klar geregelt, dass die Wartungsintervalle von April bis April laufen und diese quasi bis zu unserem Einzug bezahlt haben. Das lief, soweit aus den Unterlagen in der Wohnung ersichtlich, auch immer problemlos. Bei unseren jetzigen Nachmietern möchte ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass ich die 90 € (abzgl. der 2 verbleibenden April Wochen) wiederbekomme.

    Weiß jemand Rat?

    Vielen Dank und beste Grüße

  • - Ist es überhaupt erlaubt, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt, der eine direkte Zahlung des Mieters vor Ort verlangt? Gibt es da irgendeinen Gesetzestext den jemand kennt?

    Grundsätzlich gilt nach BGB immer, dass derjenige den Handwerker bezahlt, der ihn beauftragt hat. Dies würde ich auch dem Vermieter und der Firma mitteilen. Du hast keinen Vertrag mit der Firma, zahlst daher auch nicht und wenn die Firma Geld möchte, möge sie sich an ihren Auftraggeber wenden.

    - Müssten die Wartungskosten seitens der Firma nicht mit dem Vermieter abgerechnet und dann über die Betriebskostenpauschale abgegolten sein?

    Pauschalen sind nicht selten schwierig. Man kann sich dann darüber streiten, ob zukünftig durch die nachweislich höheren Kosten die Pauschale angepasst werden kann. Das spielt in einem gekündigten Mietverhältnis kaum noch eine Rolle.

    - Kann der Vermieter das Geld einfach über die Kaution durch "geschickte Auslage" von uns einbehalten?

    In den allermeisten Fällen kann er das, da die Kaution meistens so angelegt ist, dass der Vermieter keinen Nachweis für die rechtmäßige Verwendung liefern muss und selbst wenn, die Bank das nicht prüfen kann. Die Bank ersetzt kein Gericht und darf darüber urteilen, ob die Wartungskosten von euch zu tragen sind oder nicht. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass der Vermieter das Geld einfach einbehält und ihr dann in einem Gerichtsprozess erstreiten müsst, ob das rechtmäßig war oder nicht. Aus diesem Fall weiß ich nicht, was einfacher für euch ist. Die Sache mit den Nachmietern ausmachen oder mit dem Vermieter.

    Vermutlich würde ich auch versuchen, den Termin zu verweigern und bis nach eurem Auszug zu verzögern. Der Vermieter könnte die Duldung theoretisch einklagen, aber das liegt dann auch nach eurem Auszug. Ihr habt keinerlei Vertragsverhältnis mit dem Nachmieter, sodass es keinen Sinn macht, dass der Vermieter euch direkt an ihn verweist. Euch gegenüber hat der Nachmieter überhaupt kein Interesse an der Zahlung.

  • Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Das hilft schon mal weiter.

    Stand:

    Ich habe heute versucht einen für alle Seiten vernünftigen Weg zu finden und dem Nachmieter angeboten, die Wartung vorzustrecken und den laufenden Monat, in dem wir noch in der Wohnung sind, zu übernehmen. Nun sind nicht alle Menschen gleich und es kam dann der Gegenvorschlag (auch seitens Vermieter), den Betrag zu teilen. Das halte ich ehrlich gesagt für einen schlechten Scherz - das erschließt sich mir aus der reinen Logik auch einfach nicht.

    Sachlage:

    Ich habe danach den Vermieter kontaktiert und erfahren, woher diese Auslegung kommt. Er ist der Auffassung, dass immer der Mieter die Wartung komplett zahlen muss, der grade in der Wohnung wohnt. Frage: Ist das so? Im Fall einer Vertragskonstellation via Betriebskostenabrechnung würde die Wartung doch auf 12 Monate gestückelt und sauber abgerechnet? Nun haben wir aber eine Betriebskostenpauschale. Wir haben 25 Kalendermonate hier gewohnt (01.04.2019 bis 30.04.2021) und zwei Mal die jährliche Wartung der Etagenheizung vollständig bezahlt (äquivalent 24 Monate). De facto sind wir aus meiner Sicht noch einen KM schuldig. Der Nachmieter müsste somit 11 KM anteilig an der aktuellen Wartung übernehmen. Wir sollen aber 3 komplette Wartungen zahlen sprich 25 Monate wohnen, 36 Monate zahlen. Mir geht es auch irgendwo nicht mehr ums Geld sondern um Anstand und Sitte.

    Mietvertrag:

    Im Vertrag gibt es einen Paragraphen, der eine Betriebskostenpauschale ohne jährliche Abrechnung vereinbart. Ein wenig weiter steht, dass diese die Wartung von Etagenheizungen beinhaltet. Das geht ja in Richtung des ersten Zitats. Auf den bisherigen Rechnungen stand immer mein Name (das haben wir ja bereits geklärt).

    Und nun?

    Ich vermute, wir sind von Rechtswegen auf der sicheren Seite. Eine Rechnung an uns ist unzulässig, wenn müssten wir als Mieter nur Zutritt zur Wohnung gewähren, damit die ordnungsgemäße Wartung durchgeführt werden kann. Um einen Ersatztermin habe ich bei Ankündigung der Wartung bereits gebeten, ohne Antwort der beauftragten Firma. Einen Betrag wären wir wir im Fall der Wartung nicht schuldig. De facto würde die Wartungsfirma dem Vermieter eine Rechnung stellen. Somit die Abschlussfrage - wie kann ich mich am besten vor "versteckten" Kautionsabzügen sichern, um einem sinnlosen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen? Reicht ein Übergabeprotokoll auf dem alles als okay abgenommen ist? Und was, wenn der Vermieter Dinge bemängelt? Können wir dann nachbessern? Es sind aktuell keine großen Schäden außerhalb der normalen Abnutzung bekannt. Wie man das genau macht, kann ich gerne googlen. Frage ist lediglich, ob das Vorgehen so sinnvoll ist und ob ich noch auf irgendwelche Fallstricke achten soll?

    Vielen Dank und einen schönen Abend!

  • Der erste Schritt vor allen anderen wäre zu prüfen, ob du als Mieter denn überhaupt die Wartung zahlen musst. Ist das nicht der Fall, hat sich doch alles Weitere erübrigt. Untr Umständen kannst du sogar die bisher gezahlten Gebühren der Wartungen zurück fordern.

    Bei einer Pauschale für die Nebenkosten ist es möglich, dass diese nur für bestimmte Kostenarten gelten soll, während andere Kostenarten abgerechnet werden. Aber das muss sich klar aus dem Vertrag ergeben. Daher lies selbst nochmal nach.

    Wenn der Vermieter etwas von der Kaution abziehen will, dann muss er eine Kautionsabrechnung schreiben, in der aufgeführt ist, welchen Betrag er genau abzieht und für was. Wenn nötig hat man dann auch das Recht, die Belege dazu einzusehen. Versteckt kann der Vermieter also nichts abziehen.