Liebe Community,
ich habe eine Problemstellung, für die es im Netz keine passende Lösung gibt. Lediglich einen 9 Jahre alten Post in einem anderen Forum, der keinen Rechtstext oder Ähnliches zur weiteren Klärung beinhaltet.
Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus zur Miete mit Etagenheizung. Die Betriebskosten werden per Pauschale ohne Nebenkostenabrechnung gezahlt. Die Heizungswartung findet jährlich statt und ist vertraglich auf den Mieter umgelegt. Nun kommt seit unserem Einzug (und auch davor) einmal jährlich eine Firma und führt im ganzen Haus die Wartungen durch. Dazu wird (rechtskonform) ein einzelnes Schreiben in jeden Briefkasten gelegt, in dem die Wartung frühzeitig angekündigt wird. Es wird ein Tag mit einem Zeitfenster zw. 8 und 16 Uhr angeboten. Man kann sich für 30 Minuten Slots in einer Liste im Hausflur eintragen. Für die Wartung werden ca. 90 Euro berappt, die vom Mieter (!) dann bisher immer bar und seit diesem Jahr auch per EC-Karte zu bezahlen sind. Ein Zahlung auf Rechnung sei NICHT möglich. Sollte man nicht anwesend sein, soll man den Wohnungsschlüssel einem Nachbarn übergeben. Falls der Zugang am Tag nicht gewährt wird, wird nochmal 25 Euro Aufpreis für einen Ersatztermin fällig. Wir kennen keinen Nachbarn so gut, als das wir den Schlüssel übergeben möchten. Im Haus wurde das Fahrrad meiner Partnerin bereit entwendet - nur als Hintergrund.
Nun zum Fall. Wir ziehen zum 30.04. aus und sind damals zum 01.04.19 eingezogen. Die Wartung findet meist Mitte April statt. Wir haben 2 Jahre in der Whg. gewohnt und auch 2 volle Jahre bezahlt. Wir haben unseren Vermieter frühzeitig informiert und darum gebeten, da es keine Betriebskostenabrechnung gibt, die Erstattung der Wartungskosten mit dem Nachmieter zu klären, sollten wir in Vorleistung gehen. Wir wurden darauf verwiesen, das bitte mit letztgenannten direkt zu erledigen. Leider haben sich unsere Nachmieter im Übergabeprozess bereits nicht an Abmachungen bzgl. Möbelübernahme gehalten. Zunächst wurde einer Übernahme zu einem vereinbarten Preis mündlich zugestimmt und als die Mietnachfolge dann vertraglich fixiert war (mit dem Vermieter), wurde die Übernahme abgelehnt. Aufgrund dieser Umstände möchten wir keine Interaktion mehr mit den Nachmietern, insb. nicht finanzieller Natur. Da der Vermieter eine Klärung abgelehnt und diese auf uns abgewälzt hat, haben wir der Firma mitgeteilt, dass wir am besagten Termin nicht im Haus sind und daher ein Termin nach Einzug der neuen Mieter vereinbart werden soll. Seitens der Firma kam nur das Angebot, die Wartung früher durchzuführen, was dazu geführt hätte, dass wir auch hier die Kosten hätten tragen müssen.
Meine Fragen lauten nun:
- Ist es überhaupt erlaubt, dass der Vermieter einen Handwerker beauftragt, der eine direkte Zahlung des Mieters vor Ort verlangt? Gibt es da irgendeinen Gesetzestext den jemand kennt?
- Müssten die Wartungskosten seitens der Firma nicht mit dem Vermieter abgerechnet und dann über die Betriebskostenpauschale abgegolten sein?
- Kann die Firma einen Aufpreis verlangen, sofern ein Ersatztermin anfällt? Ich glaube ja, würde das aber gerne noch mal final absichern-
- Kann der Vermieter das Geld einfach über die Kaution durch "geschickte Auslage" von uns einbehalten?
Ich finde es nicht rechtmäßig, dass der Vermieter sich hier derart aus der Pflicht nimmt. Wir sind damals eingezogen und haben mit dem Vormieter klar geregelt, dass die Wartungsintervalle von April bis April laufen und diese quasi bis zu unserem Einzug bezahlt haben. Das lief, soweit aus den Unterlagen in der Wohnung ersichtlich, auch immer problemlos. Bei unseren jetzigen Nachmietern möchte ich mich allerdings nicht darauf verlassen, dass ich die 90 € (abzgl. der 2 verbleibenden April Wochen) wiederbekomme.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank und beste Grüße