Bei uns steht im Mietvertrag, dass es verboten ist, auf dem Balkon zu grillen oder sonst Feuer zu machen.
Jetzt will man uns wegen der von uns auf dem Balkon aufgestellten Wind- und Teelichter eine Abmahnung wegen Brandgefährdung zusenden.
Der Anwalt unseres Mietervereins sagte uns dazu, dass Teelichter und Windlichter auf dem Balkon immer erlaubt sind und nicht als Feuer gelten.
Wie sehen Sie das?
Gelten Tee- und Windlichter, die sicher aufgestellt sind, als Feuer?