Darf Vermieter das Aufstellen von Windlichtern auf dem Balkon verbieten?

  • Bei uns steht im Mietvertrag, dass es verboten ist, auf dem Balkon zu grillen oder sonst Feuer zu machen.

    Jetzt will man uns wegen der von uns auf dem Balkon aufgestellten Wind- und Teelichter eine Abmahnung wegen Brandgefährdung zusenden.

    Der Anwalt unseres Mietervereins sagte uns dazu, dass Teelichter und Windlichter auf dem Balkon immer erlaubt sind und nicht als Feuer gelten.

    Wie sehen Sie das?

    Gelten Tee- und Windlichter, die sicher aufgestellt sind, als Feuer?

  • Lassen Sie mahnen.
    Tee- und Windlichter, welche ordnungsgemäß aufgestellt und unter Beaufsichtigung betrieben werden, gelten nicht als Feuer im Sinne des Brandschutzes.

  • Zitat

    Bei uns steht im Mietvertrag, dass es verboten ist, auf dem Balkon zu grillen oder sonst Feuer zu machen

    Selbst das Grillen auf dem Balkon kann nicht generell untersagt werden. Es kommt auch hier immer auf die Art und Weise an. So ist z.B. gegen die Verwendung eines Elektrogrills nichts einzuwänden.

    Generell gilt: Alles was sie auch ruhigen Gewissens in der Wohnung anwenden dürfen, können Sie auch auf dem Balkon nutzen.


  • Jetzt will man uns wegen der von uns auf dem Balkon aufgestellten Wind- und Teelichter eine Abmahnung wegen Brandgefährdung zusenden.


    Schwarzgemachtes Papier...:D - mehr nicht.

  • Hoffentlich nicht angekokelt @ Berny :D

    Hmm wundert mich nur, dass der/die Vermieter nicht das Verwenden von Wachskerzen an Weihnachtsbäumen untersagt hat :p

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!