Kündigungsausschluss und Untermiete bei kleinem Wohnraum

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe am Montag einen Mietvertrag unterschrieben, der 2 Jahre Kündigungsausschluss beinhaltet. In Hamburg ist kaum noch eine Wohnung ohne diese Bindung zu finden und ich muss schnell aus meiner derzeitigen Wohnung raus, deshalb habe ich trotz dieser Klausel unterschrieben. Auch, weil ich dachte, dass ich im Notfall, falls ich z.B. ins Ausland gehe, einen Untermieter in die Wohnung holen kann. Nun sagte mir die Maklerin bei der Unterzeichnung allerdings, dass die Wohnung (44 qm, ein großes und ein kleines Zimmer), ja zu klein sei für eine Untervermietung, deshalb sei diese ausgeschlossen. Stimmt das so? Komme ich aus diesem Vertrag die 2 Jahre definitiv nicht heraus? :huh:Unter dem Punkt Untervermietung steht auch standardmäßig im Vertrag, dass die Erlaubnis vom Vermieter zur Untervermietung nur erteilt wird, wenn dadurch der Wohnraum nicht übermäßig belegt wird. Ist der Standard Hamburger Mietvertrag. Ich danke euch schonmal sehr!!<3

  • Hier vermischen sich zwei Sachverhalte.


    Wenn du explizit nach Untermiete gefragt hast: dann ist die Antwort korrekt und nachvollziehbar. Untermiete bedeutet, dass du einen Untermieter mit zu dir in der Wohnung aufnimmst und da könnte diese Wohnung zu klein und ungünstig aufgeteilt sein.


    Du willst aber gar keine Untermiete, sondern Überlassung des Wohnraums an dritte. Hierfür ist Überbelegung kein Thema. Du solltest deine Anfrage also noch einmal korrekt stellen.