Eine Wohnung oder doch zwei

  • Hallo,

    unser Umzug in die neue Wohnung steht bald an, haben jedoch mittlerweile an einigen Stellen Bedenken, und würden gerne erfahren, wie andere die Sache sehen. Wir möchten keinen Ärger evozieren und/oder die Vermieter unnötig verunsichern. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, welches zu einem Zweifamilienhaus ausgebaut wurde. Kaution wurde bezahlt, Mietvertrag haben wir noch nicht unterschrieben.

    Die Wohnung wurde als 5 Zimmer Etagenwohnung inseriert.

    Diese 5 Zimmer sind auf zwei Stockwerke verteilt. Bei der Besichtigung waren aufgrund der Kernsanierung überhaupt keine Türen eingebaut.

    Im Inserat steht 1OG: 3 Zimmer ; DG: 2 Zimmer

    Später, bei der Mietvertragsbesprechung,, nachdem die Türen eingebaut wurden, stellte sich heraus, dass sowohl im 1. als auch im DG. jeweils Wohnungstüren eingebaut wurden. Für uns war eigentlich klar, dass die Zimmer zusammengehören und es sich um eine Wohnung auf zwei Etagen handelt. Im vorläufigen Mietvertrag werden 5 Zimmer angegeben .


    Im Detail:

    Der Hauseingang wird von beiden Einheiten genutzt.

    Im EG wohnt die Mutter der Vermieterin. Ihre Wohnung ist durch eine Glas-Holz-Wand (60er Jahre) vom Eingangsbereich getrennt.

    Eine Holztreppe führt ins 1 OG.. Dort ist rechts die Wohnungstür zu unserer Wohnung (oder Teilwohnung?!).

    Geht man links über die Treppe weiter ins DG, ist rechts ein Waschraum (der später als Kinderzimmer oder beg. Kleiderschrank genutzt werden sollte) und ein kleines Bad. Links ist ein kleiner Flur, der im Inserat als Galerie bezeichnet wird.

    Von der Treppe ausgehend ist geradeaus ein weiterer, großer Raum. Dieser hat nun ebenfalls eine Haustür. In diesem befinden sich auch Wasseranschlüsse und eine Sprechanlage für die Haustür. Dieser Raum sollte für uns das Schlafzimmer oder das Kinderzimmer für die beiden Kinder werden.

    Ich hoffe es gelang mir, die Umstände verständlich darzulegen. Falls nicht, beantworten wir gerne weitere Fragen.

    Unsere Bedenken oder Irritationen bestehen weil wir davon ausgingen, dass 1 OG und DG inkl der Flure für uns offen sind. Es wurde nicht gesagt, dass jeweils Wohnungstüren eingebaut werden sollen, die, wie wir zumindest vermuten, auch noch geschlossen gehalten werden müssten. Selbst wenn beide Stockwerke durch Haustüren getrennt sein sollen, würde sich unser Bad mit WC im DG sowie der Waschraum quasi im Flur (bzw in der Galerie) befinden. Wir müssen damit rechnen, dass jemand, der unten durch die Haustür kommt, sich Zutritt bis ins DG vor unserem Bad/WC verschaffen kann.


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung,

    C. Anger