Renovierung statt Kaution

  • Guten Tag,


    habe in einer Anzeige folgenden Text entdeckt und frage mich, ob sowas einfach nur unverschämt ist oder möglicherweise gegen Recht verstößt.


    Diese Wohnung können Sie nach eigenem Geschmack gestalten. Sie ist renovierungsbedürftig und daher an eine handwerklich begabte Person abzugeben. Fällig wären Boden legen, Holztüren streichen und bei Bedarf auch die Wände streichen. Im Gegenzug dazu entfällt die Kaution von normalerweise 1500 €.


    Es handelt sich um eine 60qm Wohnung in begehrter Großstadtlage.


    Für die eine oder andere Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Besten Gruß

  • Netter Versuch des Vermieters, bzw. rechnet er wohl mit Interessenten, die eine Wohnung suchen, aber nicht das Kleingeld für eine Kaution haben.


    Wenn man darüber nachdenkt, ist das Quatsch. Die Kaution wird angelegt und im Idealfall bekommt man diese nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurück.

    möglicherweise gegen Recht verstößt

    Nein, gegen Recht verstößt das nicht. Es ist in unseren Regionen teilweise noch üblich, unrenovierte Wohnungen zu übergeben. Da ist dann aber meist die Miete etwas günstiger.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke dafür.


    Das ist aber sehr gutmütig interpretiert.

    In der Gegend hat man innerhalb weniger Stunden hunderte Interessenten.

    Meine Vermutung, jemand ist dabei, der die Kosten übernehmen würde.

    Er spart sich sicher ein paar Tausender, wenn er es nicht selbst macht.

    Und der Mieter hat jede Menge Arbeit und ebenfalls Kosten und spart sich letztlich nichts.

    Dachte, da könne man über Betrug o.ä. nachdenken in Zusammenhang mit allg. Wohnungsknappheit usw.

    Aber auch gedacht, dass es da kompliziert wird, wenn überhaupt.

    Schade, es nervt mich wahnsinnig.

  • Nun ja. Die Rechtsprechung sieht vor, dass der Mieter in dem Falle einer selbst durchgeführten Renovierung bei einem späteren Auszug keinerlei Schönheitsreparaturen durchführen muss.

    Und der Mieter hat jede Menge Arbeit und ebenfalls Kosten und spart sich letztlich nichts.

    So ist es leider.

    Es gibt aber noch ein "Aber": Gibt es in der Stadt einen qualifizierten Mietspiegel, dann kann es sein, dass durch den unrenovierten Zustand gewisse Ausstattungskriterien nicht erfüllt werden und folglich nur eine geringere Miete verlangt werden kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was daran so unverschämt ist. In einigen Gegenden ist es nicht unüblich, ohne Bodenbeläge zu vermieten, genau wie mit unrenovierten Wänden. Früher, d.h. bis zum BGH Urteil zu den Schönheitsreparaturen, war es vielerorts Standard, dass man bei Beginn des Mietverhältnisses streichen muss. Streichen von Holztüren fällt auch in den Bereich der Schönheitsreparaturen, die häufig auf den Mieter übertragen werden.


    Ein Mieter kann nicht dazu verpflichtet werden, die Wohnung zu verbessern, aber es besteht auch keine Pflicht, die Wohnung mit Bodenbelägen und vollständig renoviert zu übergeben.

  • Nehmen die Mieter beim Auszug den Boden in diesen Gegenden mit oder wie? ;)


    Meiner Meinung nach vermietet er indirekt an den Höchstbietenden, weil die Nachfrage es hergibt. Das finde ich unverschämt.

    Mietern, die sich selbst um Nachmieter kümmern, ist eine Versteigerung meines Wissens nach untersagt.

    In der Regel musste man früher gestrichen übergeben, aber in der Regel waren und sind Bodenbeläge vorhanden.

    Sehe da keinen Zusammenhang.

    Kurioserweise wollte ich meine Wohnung nach Einzug verbessern und streichen. Super Idee, die Decke kam runter.

    Mehrere Tage anstrengende schmutzige Arbeit und ein schlechtes Ergebnis, weil das keine Arbeit für Laien ist.

    Hat den Eigentümer überhaupt nicht interessiert.

  • Man beachte den ersten Satz der Vereinbarung:

    Diese Wohnung können Sie nach eigenem Geschmack gestalten.

    Das bedeutet, der Vermieter verlangt überhaupt nicht, dass man eine Renovierung machen muss. Er kann nicht einen besseren Zustand bei Rückgabe der Wohnung erwarten. Und es ist tatsächlich nicht unüblich, eine renovierungsbedürftige Wohnung zu bekommen. Der Zustand, wie man die Wohnung übernommen hat, ist dann eben so vertragsgemäß. Es ist insofern kein Nachteil. Sicherlich ist die Miete dafür auch günstiger als wie wenn man eine renovierte Wohnung bekommt.

  • Auf der anderen Seite soll der Mieter handwerklich begabt sein.

    Es ist mir völlig klar, dass Wohnungen unrenoviert vermietet werden.

    Ohne Boden sieht man aber sehr selten (ich verfolge das Angebot in Dortmund seit 3 Jahren fast täglich).

    Hier werden aber die üblichen 10,xx qm verlangt (warm).

    Wäre sie günstig oder es gebe das Angebot "Summe X wird für die Arbeiten zur Verfügung gestellt", wäre das ne super Sache.

  • Dennoch ist es ein legitimes Angebot, die Wohnung ohne Bodenbelag zu vermieten. Das war ja deine eigentliche Frage. Man müsste dann nur noch schauen, ob die Bestimmungen zur Mietpreisbremse eingehalten wurden. Ob sich ein Mieter finden lässt, der zu Wohnung in dem Zustand und zu dem Preis mietet, ist dann wieder eine andere Sache.