Hallo zusammen,
ich sehe mich derzeit mit einer Mieterhöhung konfrontiert, zu der mir eine Einschätzung helfen würde.
Zur Situation: Bei Einzug vor ca. 5 Jahren lag die m²-Miete hier im absolut obersten Bereich in der Gegend - kurz gesagt war dies die teuerste Wohnung, die ich gesehen habe. Überwiegend kosmetisch sanierter Altbau, schickes Parkett, EK, Schränke, neues Bad etc., so weit so gut. Kleinstadt in direkter Nähe einer Großstadt, aber kein Mietspiegel.
Es gab bereits mehrere "Anläufe" des Vermieters, eine Mieterhöhung durchzuführen. Diese sind dann entweder im Sande verlaufen oder wurden irgendwie vertagt, so oder so wären alle rechtlich nicht haltbar gewesen.
Auch wenn rechtlich nicht relevant will ich dazu sagen, dass wir die letzen Monate neben einer Dauerbaustelle verbringen durften mit erheblicher Belästigung - alles durch den Vermieter persönlich verursacht oder zumindest verantwortet - leider habe ich die Miete nicht gemindert (anderes Thema, siehe hier). Kurz gesagt sind nebenan, z. T. hinter meinen Wänden, ein paar neue Wohnungen entstanden. Auch deshalb wurde mit ihm "mündlich" die Erhöhung, die letztes Jahr anberaumt war, auf das Ende der Bauarbeiten verschoben.
Nun ist also der nächste Wisch ins Haus geflattert, und nach einigem Hin und Her wurden mir nun mehrere Vergleichswohnungen genannt (da kein Mietspiegel, s. o.). Diese befinden sich allesamt im Besitz des VM.
Daher zum Thema Vergleichbarkeit einige Fragen:
- eine der Wohnungen weicht in der Größe um >20%, eine sogar um >100%, von meiner ab, Vergleichbarkeit dürfte damit ausgeschlossen sein?
- ist EG mit DG vergleichbar?
- es wurden ebenso einige der nebenan neu gebauten Wohnungen (s. o. und anderer Thread) zum Vergleich genannt. Hier würde mich insbesondere interessieren:
Die neuen Wohnungen sind energetisch auf einem komplett anderen Niveau (A oder B) mit neuer Dämmung, während ich im Altbau Energieeffizienzklasse G sitze - obwohl die Wohnungen im Innenausbau "ähnlich" gestaltet sind, die neuen allerdings z. T. hochwertiger und mit anderer Ausstattung, z. B. Gäste-WC, Fußbodenheizung. Wären solche Punkte geeignet, um eine Vergleichbarkeit anzuzweifeln? - da die neuen Wohnungen z. Zt. noch nicht mal bewohnt sind - ist das haltbar? Ich dachte, es sollten Mietverträge herangezogen werden, die innerhalb der letzten fünf Jahre geschlossen wurden.
Zudem kommen noch andere Sachen, wie z. B. unzulässige Durchschnittspreisbildung und Verkürzung der Bedenkzeit, aber das sind hier ja nur Details...
Für eine Einschätzung wäre ich dankbar. Schönen Sonntag!