Mietvertrag Kündigung - danach Eintritt den Handwerkern abgesagt.

  • Hallo,

    wie oben geschrieben ist: die Wohnung wurde rechtzeitig zum 30.06.2021 gekündigt, die Kündigungsbestätigung liegt vor.

    Die Wohnung war seit fast 10 Jahren gemietet durch 4-köpfige Familie (Kinder momentan 8 und 11 Jahre alt).

    Der Vermieter (Hausverwalter) hat bei Haus-Übernehmen in 2019 Mängel-Liste bekommen. Für die Beseitigung der Mängel (unter anderem die ganze Badezimmer muss neu gefliest werden, weil die Fliesen abgehen aber bleiben hängen) wurde kein Termin vereinbart. In ein paar Monaten kam die E-Mail vom Hausverwalter, halt der Mieter ist am Telefon nicht drangegangen, wenn der Handwerker wegen Mängelbeseitigung ihn angerufen hat, und deswegen konnten die Mängel nicht beseitigt werden. :)

    Anfang Mai dieses Jahres, in einem Monat nach der Kündigung des Mietvertrages, kommt an Mieter die nächste E-Mail, wo mitgeteilt wurde, das ein Handwerker telefonisch beim Mieter sich bezüglich der Mängelbeseitigung melden soll.
    Beim Anruf dem Handwerker wurde vom Mieter gesagt, dass das Reparatur-Arbeiten sehr umfangreich ist, und es ist nicht vorstellbar, dass es in der Wohnung gemacht wird, wo die 4-Personen Familie wohnt, und sogar keine Gäste-WC vorhanden ist (am Boden in der Küche und im Flur soll es auch gefliest werden!). Die Reparaturen sollen nach dem Auszug durchgeführt werden.

    Nachdem am gleichen Tag kommt eine E-Mail vom Hausverwalter, wo er auf die Pflichte zum Reinlassen von Handwerker in die Wohnung angezeigt hat. Auch war eine Bedrohung, das andernfalls wird er die Mängelbeseitigung und die hierdurch entstehenden Kosten im Wege des Schadenersatzes ihm (dem Mieter) gegenüber geltend machen.

    Nun hat der Mieter natürlich Sorge, weil die Mängel nicht durch ihn entstanden sind.

    Darf der Hausverwalter solche Kosten gegenüber dem Mieter in solcher Situation geltend machen oder blufft er?
    Wie kann sich in diesem Fall der Mieter sich schützen?

    Danke im Voraus

  • Nachdem am gleichen Tag kommt eine E-Mail vom Hausverwalter, wo er auf die Pflichte zum Reinlassen von Handwerker in die Wohnung angezeigt hat. Auch war eine Bedrohung, das andernfalls wird er die Mängelbeseitigung und die hierdurch entstehenden Kosten im Wege des Schadenersatzes ihm (dem Mieter) gegenüber geltend machen.

    Grundsätzlich müssen Mieter Instandhaltungen dulden, wenn diese erforderlich sind.

    Hintergrund wird sehr wahrscheinlich sein, dass der Vermieter die Arbeiten noch im laufenden, aber gekündigten Mietverhältnis machen möchte, um Mietausfälle im Anschluss zu vermeiden. Insofern kann hier schon ein Schaden entstehen, der genau beziffert werden kann, wenn aufgrund der Verzögerungen die Nachmieter erst verspätet einziehen können (und ggf. selbst Schadenersatzforderungen wegen der Verspätung stellen).

    Entscheidend ist hier nun, ob der Mieter die Maßnahmen zum aktuellen Zeitpunkt wirklich dulden muss. Wenn die Mängel bereits seit 2019 nachweislich bestehen und dem Vermieter bekannt sind, stellt sich schon die Frage, ob sie unbedingt im laufenden Mietverhältnis beseitigt werden müssen oder ob eine kurze Verzögerung nicht durchaus vom Vermieter akzeptiert werden muss. Ich verstehe ohnehin nicht, warum man sich das als Vermieter antut. Der Mietausfall, der durch den Leerstand entsteht, ist vermutlich deutlich kleiner als die zusätzlichen Kosten, wenn die Handwerker zwischen gepackten Umzugskisten und Möbeln arbeiten müssen, zumal der aktuelle Mieter aufgrund der (massiven) Einschränkungen (erhebliche) Mietminderungen vornehmen kann.

    An dieser Stelle kann ich nur zu einem Anwalt raten, der die Details prüft und der sich dann auch mit dem Vermieter auseinander setzt. Der kann besser beurteilen, ob hier ein Spiel auf Zeit, ggf. ein Aufhebungsvertrag zu Mitte Juni o.ä. denkbar wäre oder ob die Maßnahmen wie angekündigt geduldet werden müssen.