Hallo,
wie oben geschrieben ist: die Wohnung wurde rechtzeitig zum 30.06.2021 gekündigt, die Kündigungsbestätigung liegt vor.
Die Wohnung war seit fast 10 Jahren gemietet durch 4-köpfige Familie (Kinder momentan 8 und 11 Jahre alt).
Der Vermieter (Hausverwalter) hat bei Haus-Übernehmen in 2019 Mängel-Liste bekommen. Für die Beseitigung der Mängel (unter anderem die ganze Badezimmer muss neu gefliest werden, weil die Fliesen abgehen aber bleiben hängen) wurde kein Termin vereinbart. In ein paar Monaten kam die E-Mail vom Hausverwalter, halt der Mieter ist am Telefon nicht drangegangen, wenn der Handwerker wegen Mängelbeseitigung ihn angerufen hat, und deswegen konnten die Mängel nicht beseitigt werden.
Anfang Mai dieses Jahres, in einem Monat nach der Kündigung des Mietvertrages, kommt an Mieter die nächste E-Mail, wo mitgeteilt wurde, das ein Handwerker telefonisch beim Mieter sich bezüglich der Mängelbeseitigung melden soll.
Beim Anruf dem Handwerker wurde vom Mieter gesagt, dass das Reparatur-Arbeiten sehr umfangreich ist, und es ist nicht vorstellbar, dass es in der Wohnung gemacht wird, wo die 4-Personen Familie wohnt, und sogar keine Gäste-WC vorhanden ist (am Boden in der Küche und im Flur soll es auch gefliest werden!). Die Reparaturen sollen nach dem Auszug durchgeführt werden.
Nachdem am gleichen Tag kommt eine E-Mail vom Hausverwalter, wo er auf die Pflichte zum Reinlassen von Handwerker in die Wohnung angezeigt hat. Auch war eine Bedrohung, das andernfalls wird er die Mängelbeseitigung und die hierdurch entstehenden Kosten im Wege des Schadenersatzes ihm (dem Mieter) gegenüber geltend machen.
Nun hat der Mieter natürlich Sorge, weil die Mängel nicht durch ihn entstanden sind.
Darf der Hausverwalter solche Kosten gegenüber dem Mieter in solcher Situation geltend machen oder blufft er?
Wie kann sich in diesem Fall der Mieter sich schützen?
Danke im Voraus