Guten Tag,
leider muss ich dem Mieter meiner Eigentumswohnung gegenüber eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. Nach langem Überlegen und Abwägen komme ich leider auf keine andere Lösung.
In der aufzuführenden Begründung kann ich gleich 3 Gründe aufführen.
Nun meine Frage: sollte ich dies auch tun? Was, wenn einer der Gründe als unwirksam erklärt würde - wäre dann die gesamte Kündigung unwirksam? Oder reicht es, wenn einer der Gründe anerkannt wird?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Kerstin