Heiznebenkosten - Umlagefähigkeit von Bereitstellungskosten einer Übergabestation

  • Liebes Forum,


    zwischen mir und meinem Vermieter bahnt sich eine Auseinandersetzung an, die ich irgendwie vermeiden möchte.


    Hintergrund: Wir bewohnen seit 2018 ein Reihenendhaus in einem Neubaugebiet. Die gesamte Siedlung ist ausschließlich an das lokale Fernwärmenetz angeschlossen.

    Mietvertraglich vereinbart ist, dass wir den entsprechenden Belieferungsvertrag direkt mit dem Versorger abschließen, was auch so erfolgt ist. An der Stelle auch alles fein. Daneben enthält der Vertrag keine besonderen Regelungen zur Umlagefähigkeit von Nebenkosten.


    Mitte 2020 schrieb der lokale Versorger nun alle Mieter in der Siedlung an, dass man seit 2018 den Mietern versehentlich die Preisbestandteile Bereitstellung, Instandhaltung und Wartung der Fernwärmeübergabestation in Rechnung gestellt habe. Die gezahlten Beträge bekämen wir erstattet. Die Vermieter erhielten nun Abrechnungen und können - ich zitiere aus dem Schreiben - "diese Kosten dann teilweise wieder auf sie umlegen, insofern es sich nicht um Kosten für die Bereitstellung einer funktionsfähigen Heizungsanlage handelt, die der Vermieter seinen Mietern schuldet.".


    Für die Vermieter sicherlich nicht erfreulich, dachte ich mir und wollte mal die Nebenkostenabrechnung abwarten. Bei allen Nachbarn (die Mieter sind) wurde es in der Regel so gemacht, dass die Vermieter nach Beratung "lediglich" die Wartungspauschale umgelegt haben. Bei einem Mieter wurde eine hälftige Teilung vereinbart. Von meinem Vermieter kam nichts. Seit unserem Einzug 2018 hat er nicht eine Nebenkostenabrechnung erstellt ;)


    Nun hat er wohl eine Mahnung von den lokalen Stadtwerken erhalten - wahrscheinlich nicht die erste. Nun will er die Sache regeln, wobei ich ihn natürlich auf den vorstehenden Sachverhalt hingewiesen habe. Seine lapidare Antwort: er habe im Internet recherchiert und die Kosten seien voll umlegbar. Was die anderen Vermieter machen, die er alle nicht kennt, kümmert ihn nicht und mit einem Anwalt möchte er nicht reden. Er habe auch von Haus und Grund "sowas" gehört. Ich bot eine hälftige Teilung an, die er aber ablehnte. Dann breche seine Finanzierungsgrundlage ein.


    Lange Rede, kurzer Sinn: Zwischen 100% (von derzeit ca. 70 EUR) monatlich und lediglich 30 EUR Wartungspauschale liegt schon ein sehr erheblicher Unterschied. Mein Vergleichsangebit lehnt er ab. Ordentlich abgerechnet wird aber auch nicht. Finde das mittlerweile alles sehr ärgerlich, wobei mich aber auch der Gedanke an eine (mE überflüssige) rechtliche Auseinandersetzung nervt.


    Sind diese leidigen Bereitstellungskosten umlegbar? Über Erfahrungswerte hierzu würde ich mich freuen. Flankierend lasse ich mich auch vom Mieterschutzbund beraten; der Termin steht aber noch aus.


    Einen schönen Feiertag und viele Grüße

    HolyChain

  • Es scheint kein Problem zu geben, jedenfalls ist aus deiner Schilderung keines erkennbar. Die Stadtwerke möchten vom Vermieter Geld, während der Vermieter aber bislang keine Forderung dir gegenüber gestellt hat. Es gibt also nichts zu tun und du kannst abwarten, bis der Vermieter seine Forderung schriftlich mitteilt, welche dann erst zu prüfen ist.