Mietwohnung Zustand - erleichterte Rückgabe nach 20 Jahren - Selbstkündigung

  • Es geht um den Zustand meiner 20J. angemieteten 4-Zi-Wohnung (3-Monatkündigungsfrist). Bin mir zum vertraglichen Mindestzustand im Unklaren, wie die Rückgabe real aussehen kann und würde mich über Tipps / Hinweise freuen. Im Mietvertrag steht Wände/Decken Rauhfaser in RAL 9010-Farbe neugestrichen.

    Ebenso alle Holztüren, Türrahmen, Fußbodenleisten sind in reinweiß neu zu streichen.

    Gibt es nach 20 Jahren Mietdauer ggf. eine erleichterte Wohnungsrückgabe bzw. ein Recht darauf ?

    Vermutlich wird der Vermieter Küche/Bad ohnehin modern kernsanieren (wissen tue ich es aber nicht). Nun aber der Reihe nach:

    1) Teppich

    Die Wohnung war mit Teppich ausgelegt übergeben worden, habe diesen später teils selbst entfernt und mit Laminat ersetzt.

    -Zwei Zimmer hatten ohnehin 1A-Holzfußboden darunter, ein weiteres Zi nicht (Boden war dreckig/verklebt), dort zog ich Laminat ein.

    -Das verbliebende (Kinder-) Zimmer behielt den Teppichboden bei, wurde später mal zum Abstellraum.

    -Der Flur hatte Teppich, der Holzfußboden drunter war jedoch schlechter, somit kam Laminat drüber.

    -Die entfernten bisherigen Teppiche gingen auf den Müll.

    2) Zimmertüren

    Die Türen sind nach 20J. in einem guten Zustand und waren bei Übergabe seinerzeit neugestrichen.

    3) Heizkörper

    Von zu streichenden Heizkörpern steht im Mietvertrag nichts, sind jedoch auch weiterhin in sehr gutem Zustand.

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    Anmerkung: Der gesamte größere Altbauwohnkomplex (ca 150 Mietparteien) wurde just 2020 von einer Investment-Immobiliengruppe samt Altmietverträgen aufgekauft.

  • Man müsste den Vertrag auf die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln prüfen lassen. Insbesondere bei Verträgen, die schon über 20 Jahre laufen, könnten die "starren Fristen" ein Thema sein.

    -Die entfernten bisherigen Teppiche gingen auf den Müll.

    Ich hoffe, in Absprache mit dem Vermieter?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Man muss eine Wohnung in dem Zustand zurück geben, in dem man sie angemietet hatte. Wenn bei Anmietung also ein Teppich vorhanden war, dann könnte der Vermieter eventuell darauf bestehen, dass auch bei Rückgabe einer vorhanden ist, oder er verlangt andernfalls Schadenersatz.

    Nach so langer Mietzeit ist es zu empfehlen, mit dem Vermieter einige Tage von Wohnungsrückgabe zu besprechen, was er erwartet. Falls er ohnehin sanieren will, wird er vermutlich nichts erwarten und jede weitere Überlegung erübrigt sich.

  • vielen Dank für die erneuten Hinweise, eigentlich würde ich mir auch weniger Gedanken machen, wenn diese (mir zugeteilte) Verwaltungsangestellte nicht so eine merkwürdige Person wäre. Ich bin heute in den Mieterbund eingetreten (ohne die sonst übliche 3Monate Wartefrist, zum Glück).

  • Meinen totaldefekten Einbaukühlschrank habe ich wenige Tage vor Weihnachten/2020 beanstandet, eine Neuinstallation wurde mir mündlich sofort zugesagt, aber bisher keine Taten. Emails, Beschwerdeanrufe sogar Faxversendung wird alles ignoriert.

    Bei dem Wohnungskomplex gab es 2020 einen Eigentümerwechsel und seither ist die Kommunikation unbrauchbar.

    Bis vor wenigen Wochen hatte der neue Vermieter noch das kleine Büro in der Wohnanlage (für ca 150 Wohnungen) besetzt gehalten, wo eine frau am Schreibtisch absaß, mir alles versprach, jedoch nie lieferte - mittlerweile 6 Monate nicht.

    Nun habe ich just eine neue Neubauwohnung verbindlich in Aussicht, bereits nächste Woche Vertrag/Schlüsselübergabe und werde hier nach 20J. kündigen müssen (3Monate Kündigungsfrist). Am liebsten möchte ich die Mietzahlung/en für die restlichen 3 Monate komplett einstellen, denen die Schlüssel hinwerfen und gut. Die Wohnung ist nach 20J in einem 1A Zustand, lediglich der anfangs ausgelegte Teppich fehlt, weil durch Holzimitat ersetzt.

    Welche Konsequenzen drohen mir, wenn sich der Vermieter weiterhin totstellt und ich ohne abgesprochende Kommunikation ausziehen muß ?

    Bitte Forum Regeln beachten und sachlich bleiben!

    Neue Frage hierher verschoben, da im Zusammenhang betrachtet werden sollte.