Sonderkündigungsrecht bei Indexmiete

  • Liebe Community,


    mein Vermieter hat mir eine "Mieterhöhung bei vereinbarter Indexmiete" zukommen lassen.
    Der Brief ist vom 22.Mai und ich soll ab dem 1.6. die Mieterhöhung zahlen. Meiner Meinung nach ist das schon nicht korrekt, da man die Mieterhöhung ja erst ab dem 3ten Monat nach Ankündigung zahlen muss. Richtig? Hinzukommt, dass ich dem Vermieter mündlich kommuniziert habe, dass wir ausziehen wollen und die schriftliche Kündigung, dann noch mit der Post kommt. (Ich wollte nett sein :) ).

    Nun meine Frage zum Kündigungsthema: Habe ich jetzt durch die Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht mit 2-monatiger Frist? Wie gesagt, ist es ein Indexmietvertrag.

    Danke für die Rückmeldung!

    VG
    Em

  • Bei einer Indexmiete gbt es kein Sonderkündigungsrecht. Als Mieter kann man aber ja ohne Grund kündigen, sofern kein Kündigungsverzicht vereinbart ist.

  • Danke, Fruggel für die Antwort.

    Ich wollte nur Bescheid wissen, da die ordentliche Kündigungsfrist ja drei Monate beträgt und ich dachte, dass ich somit vielleicht dann als Sonderkündigungsrecht zwei Monate habe.

  • Selbst wenn ein Sonderkündigungsrecht bestehen würde wie bei der Mieterhöhung nach §558 oder §559 BGB, dann sind es im Endeffekt mehr als 2 Monate Kündigungsfrist, denn die Frist beginnt erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit,, die man hat, um die Mieterhöhung zu prüfen. So steht es in §561 BGB.