Vermieter vergisst für 2019 Heizkosten mitabzurechnen, rechnet dann 2020 für beide Jahre ab

  • Hallo,

    wir sind 2019 als Erstmieter in einen Neubau gezogen (5 Parteien im Haus). Mit der Nebenkostenabrechnung für 2019, die wir 2020 bekommen haben, bekamen wir 600€ Nebenkosten zurückerstattet. Wir haben damals nicht genau nachgeguckt, warum, aber uns über die 600€ gefreut. Die Nebenkostenvorauszahlung wurde dann stark zu unseren Gunsten angepasst, womit wir 2020 einiges weniger an Nebenkosten zahlen mussten. Damals dachten wir, dass sich der Vermieter bei den Nebenkosten verschätzt hatte, da es eben ein Neubau war.

    Mit der Nebenkostenabrechnung für 2020, die wir vor einem Monat erhalten haben, kam dann das blaue Wunder. Wir sollen 1050€ nachzahlen... Das habe ich zum Anlass genommen, mir beide Abrechnungen genauer anzusehen. Und es sieht so aus, als ob in der Abrechnung für 2019 die Heizkosten nicht oder nur für ein Zimmer (für die restlichen Zimmer mit 0) berechnet wurden. Das ist eindeutig ein Fehler, denn wir haben da gut geheizt.

    In der Abrechnung für 2020 wurde uns dann der gesamte Verbrauch für 2019 und 2020 zusammen berechnet.

    Die Nebenkostenvorauszahlung wurde uns somit fälschlicherweise gekürzt, was dann widerum dazu geführt hat, dass diese Kürzung dann nicht genug Vorauszahlung war für 2020, womit wir jetzt eine hohe Summe zurückzahlen sollen.

    Ist das rechtens? Darf der Vermieter so den Fehler von 2019 begleichen? Oder müssen wir für 2020 auch nur den Verbrauch für 2020 zahlen? Eine Ablesung für 2019 gab es, die Zahlen müssten vorhanden sein, aber sie waren eben nicht in der Abrechnung erschienen. Somit ließen sich die Werte nur für 2020 auch herausfinden.

    Danke!

  • Der Vermieter muss über Betriebskosten jährlich abrechnen, was auch die Heizkosten beinhaltet.

    Nachträglich kann der Vermieter nur dann Kosten geltend machen, wenn er sie nicht zu vertreten hat.

    In dem Fall hat er offensichtlich nur vergessen, die Kosten abzurechnen, was dann aber sein Problem ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Zählerstand für das jeweilige Jahr ist gleichzeitig auch immer der Anfangsstand für das nachfolgende Abrechnungsjahr. Für die Zimmer, wo in 2019 Null stand, ist Null somit auch der Anfangsstand für 2020. Somit ist es korrekt, dass es sich dann ausgleicht und die Kosten höher werden.

    Etwas anders ist es, wenn die Zähler einen Stichtagswert haben. Dann setzt sichder Zähler zu dem Stichtag auf Null zurück. Sollte das der Fall sein, hätte der Vermieter den Verbrauch von 2019 dazu addiert, was wiederum nicht in Ordnung ist.