Kaution bei Eigentümerwechsel

  • Wir wohnen in unserer Mietwohnung seit Mai 2011 und haben damals die Kaution an den 1. Vermieter überwiesen. Zum 31.12.2017 wurde die Wohnung an den 2. Vermieter verkauft. Zuvor hat uns Vermieter 1 mitgeteilt, dass die Kaution an den Vermieter 2 weitergeleitet wird.

    Seit dem März haben wir jetzt erneut einen neue Vermieter Nr.3. Dieser hat uns jetzt aufgefordert, die im Vertrag im Jahr 2011 vereinbarte Kaution an ihn zu überweisen. Er teilte uns mit, dass der Eigentümer 2 die Kaution nicht an ihn weitergeleitet hat, mit dem Hinweis, wir hätten keine Kaution an ihn damals gezahlt.

    Da uns der Vermieter 1 damals mitgeteilt hat, er wird die Kaution zahlen und der Vermieter 2 sich nie wegen fehlender Kaution gemeldet hat, sind wir davon ausgegangen, dass alles normal abgelaufen ist.

    Ich habe dem Vermieter 3 letzte Woche alle Nachweise bezüglich damals gezahlte Kaution hingeschickt. Heute erhielt ich eine Antwort, dass seine Forderung rechtens ist und wir uns wegen der damals gezahlten Kaution selbst kümmern müssen und diese vom Vermieter 1 einfordern müssen.

    Weiß einer ob das rechtens ist? Eigentümer 3 möchte die Kaution kurzfristig haben. Das Mietverhältnis läuft aber seit 2011 und wir haben damals die Kaution bezahlt. Diese wurde uns nie zurückgezahlt. Es kann doch nicht rechtens sein, dass wir eine Kaution nach Jahren erneut zahlen müssen.

  • § 566a BGB regelt das. Der neue Eigentümer ist alleine dafür zuständig, das er die Kaution vom Voreigentümer erhält. Ihr müsst euch da keine Sorgen machen. Die Forderung vom Vermieter ist also unberechtigt.

    Wenn ihr auszieht, könnt ihr auch den neuen Eigentümer in Anspruch nehmen, völlig unabhängig davon, ob er jemals die Kaution erhalten hat.

  • @darkshadow Dankeschön ?

    Der aktuelle Eigentümer Nr. 3 hat ja wohl versucht die Kaution vom Voreigentümer zu holen. Blos dieser hat wohl dies bei dem ersten Eigentümer nicht gemacht. Gilt das trotzdem?

    Der Eigentümer Nr 3 den wir jetzt haben, ist echt total komisch, deswegen die Nachfrage.

  • Ja, es ist so wie darkshadow schrieb. Und der neuer Eigentümer hat dabei ja noch nicht mal einen Nachteil. Denn aufgrund des genannten Paragraphen hat er einen Rechtsanspruch, sich die Kautionen vom vorherigen Eigentümer zu holen, wenn nötig mit gerichtlicher Hilfe.

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