Fristlose Kündigung

  • Hallo, ich habe ein kleines Problem, ich wohne in einer Kellerwohnung zur Untermiete, Anfang des Jahres bin ich für 3 Monate ausgezogen, da meine Wohnung nach einem Wasserschaden saniert wurde und zahlte auch keine Miete.

    Mein Vermieter hielt die Miete den Eigentümer gegenüber ebenfalls zurück.

    Irgendwann gab es eine Anwaltliche Kommunikation über die 3 Monate einbehaltenen Miete meines Vermieters.

    Wohlgemerkt was ich bis dahin nicht wusste zahlt mein Vermieter 1150 Euro für das Haus, seine Wohnung etwa 110 qm mit Terasse und Garten und ich zahle 750 Miete an meine Vermieter, also bleiben ihm nur noch 400 zuzahlen...

    Anfang Mai erhielt mein Vermieter die fristlose Kündigung, er legte Widerspruch ein. Er informierte mich mündlich über die Kündigung.

    Ich suchte mir also eine neue Wohnung und habe auch eine gefunden, allerdings lässt er mich nicht ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag, da er sagt durch seinen Widerspruch besteht weiter ein Mietverhältniss.

    Ich weiß vom Eigentümer das er Räumungsklage einreichen will...

    Also kann ich fristlos aus diesen Gründen aus meinem Mietvertrag raus?

  • Nur allein die Tatsache, dass ein Hauptmieter eine fristlose Kündigung erhält, ist kein Grund, dass ein Untermieter selber fristlos kündigen kann. Da besteht kein Zusammenhang.

    Es ist daher erst mal wichtiger, ob die fristlose Kündigung des Eigentümers wirksam ist oder nicht. Wenn ja, dann endet somit auch die Erlaubnis zur Untervermietung und der Untermieter muss zusammen mit dem Hauptmieter ausziehen. Aber das hat nichts mit einer Kündigung zu tun. Ist die Kündigung aber unwirksam oder wird sie nachträglich unwirksam, dann geht das Mietverhältnis weiter als wenn es keine Kündigung gegeben hätte. Der Hauptmieter kann also auf die Kündigungsfris bestehen.

  • ok, vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Und wie finde ich raus ob diese fristlose Kündigung wirksam ist?

    Der Vermieter informiert mich auch auf Nachfrage über nichts und da ich mit meinem Sohn hier wohne und schon weiß das eine Räumungsklage gibt macht mir das schon etwas Angst.

    Deswegen habe ich mir ja diese neue Wohnung gesucht.

    Viele Grüße

  • Das ist schwierig, denn der Eigentümer ist dir keine Rechenschaft schuldig, denn mit dem hast du kein Vertragsverhältnis. Hauptmietvertrag und Untermietvertrag muss man immer getrennt betrachten.

    Du könntest versuchen, mit dem Eigentümer ins Gespräch zu kommen. Dabei wirst du bestimmt auch nicht die Wahrheit heraus finden, ob die Kündigung wirksam ist, denn nach der Meinung des Eigentümers ist sie es. Aber vielleicht berücksichtigt der Eigentümer bei seinen weiteren Schritten, dass du mehr oder weniger als Unbeteiligte zwischen den Stühlen sitzt ohne groß zu wissen, woran du bist. Des Weiteren würde ich versuchen, mit deinem Vermieter, also dem Hauptmieter ins Gespräch zu kommen über ein Telefonat und ihn zu überzeugen, dass er mal Klartext mit dir reden sollte.