Hallo, ich habe ein kleines Problem, ich wohne in einer Kellerwohnung zur Untermiete, Anfang des Jahres bin ich für 3 Monate ausgezogen, da meine Wohnung nach einem Wasserschaden saniert wurde und zahlte auch keine Miete.
Mein Vermieter hielt die Miete den Eigentümer gegenüber ebenfalls zurück.
Irgendwann gab es eine Anwaltliche Kommunikation über die 3 Monate einbehaltenen Miete meines Vermieters.
Wohlgemerkt was ich bis dahin nicht wusste zahlt mein Vermieter 1150 Euro für das Haus, seine Wohnung etwa 110 qm mit Terasse und Garten und ich zahle 750 Miete an meine Vermieter, also bleiben ihm nur noch 400 zuzahlen...
Anfang Mai erhielt mein Vermieter die fristlose Kündigung, er legte Widerspruch ein. Er informierte mich mündlich über die Kündigung.
Ich suchte mir also eine neue Wohnung und habe auch eine gefunden, allerdings lässt er mich nicht ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag, da er sagt durch seinen Widerspruch besteht weiter ein Mietverhältniss.
Ich weiß vom Eigentümer das er Räumungsklage einreichen will...
Also kann ich fristlos aus diesen Gründen aus meinem Mietvertrag raus?