Übertrag Mietvertrag an NochEhefrau

  • Hallo,

    wir wohnen bzw. wohnten zusammen in einer 3R-Wohnung, lassen uns scheiden und haben ein Kind (1). Ich bin Hauptmieter und habe währende der Trennung die Miete weitergezahlt, ziehe jetzt aber endgültig aus. Ich kann die Miete finanziell nicht mehr stemmen und meine Nochfrau muss H4 beantragen. Dazu braucht sie aber einen Mietvertrag. Jobcenter fordert ein Mietangebot vom Vermieter, der reagiert aber nach anfänglichem Wohlwollen nicht mehr. Ich muss dann definitiv diesen Monat kündigen. Nur benötigt dann Nochfrau mit Kind eine neue Wohnung. Bis zur Scheidung dauert es noch mindestens 5 Monate. Dann würde ja Paragraph 1568 BGB greifen wenn ich mich richtig belesen habe. Was tun ?

    Biene

  • Richtig, es greift dann §1568a BGB. Allerdings kann und darf gemäß Rechtsprechung die gemeinsame Erklärung im Sinne des Absatz 3 des Gesetzes bereits während der Trennungszeit gegenüber dem Vermieter abgegeben werden. Dies müsstet ihr also noch tun sofern noch nicht erledigt. Grund ist, dass man ja schon während der Trennungsphase kein Interesse mehr hat, gemeinsam zu wohnen. Für das Jobcenter ist also der bisherige Mietvertrag maßgeblich, da dieser weiter gelten wird. Ein neuer Mietvertrag ist nicht nötig.

  • Ich habe meinem Vermieter jetzt die Überlassung meiner Mietwohnung an meine Nochehefrau wegen Trennung und Auszug meinerseits mitgeteilt per Brief mit Rückschein. War doch richtig so, oder ? (ich bin ja der alleinige Mieter, vonwegen gemeinsame Erklärung). Muss der Vermieter jetzt aktiv werden ? Habe gelesen er hat jetzt 4 Wochen Zeit. Und die Überlassungserklärung gebe ich meiner Frau mit für das Jobcenter? Das wollte ja ein Mietangebot vom Vermieter haben der aber seitdem (3 Wochen) nicht mehr antwortet. Vermutlich wartet er darauf dass ich kündige, um dann die Miete erhöhen zu können für den nächsten Mieter..

  • ich bin ja der alleinige Mieter, vonwegen gemeinsame Erklärung

    Es muss eine gemeinsame Erklärung sein, egal ob du allein im Vertrag stehst oder nicht. Denn die Noch-Ehefrau könnte ja vielleicht nicht damit einverstanden sein, in den Vertrag einzutreten. Das kannst du nicht einseitig bestimmen. Deshalb gemeinsam! Es muss aber nicht auf dem gleichen Papier stehen. Wenn sie eine ähnliche Erklärung dem Vermieter schickt, woraus ihre Willenserklärung hervor geht, ist das okay.

    mitgeteilt per Brief mit Rückschein

    Wenn er es annimmt oder bei Hinterlegung im Postamt abholt ist alles gut. Kommt der Brief aber zurück, ist es so, als hättest du nichts abgeschickt. Wenn möglich besser mit Zeugen beim Vermieter einwerfen oder per Einwurfeinschreiben oder per Gerichtsvollzieher.

    Habe gelesen er hat jetzt 4 Wochen Zeit.

    Ja, die Zeit hat er, um zu widersprechen. An dieses Recht sind aber sehr hohe Hürden gesetzt, die nur in seltenen Fällen erfüllt werden können.