Kosten des Gewerbe-Untermiet-Vertrages geltend machen

  • Hallo zusammen! Für einen kurzen Zeitraum habe ich mich gewerblich eingemietet als Untermieterin. Die Nutzung der Räume erfolgte einige Monate. Mein Vermieter, Besitzer und widerum Mieter der Komplettfläche, hat mir jedoch bis jetzt keinen Mietvertrag ausgehändigt. Brauche ich diesen Vertrag unbedingt, um mir da meine Kosten rausrechnen zu können, die ich ggf. wieder bei der Umstatz- und Einkommensteuererklärung angeben muss? Ich denke schon, oder? LG! Naddel.

  • Wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr lief, ist der schriftliche Mietvertrag nicht verpflichtend.

    Hast Du denn Umsatzsteuer auf diesen Mietvertrag gezahlt? Wenn nicht, wäre dies meines Wissens für deine Steuererklärung doch irrelevant, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ja, lief kürzer als ein Jahr, etwa 5 Monate. Ich weiß nicht ob hier Umsatzsteuer anfiel, der Vermieter nannte mir lediglich einen monatlichen Betrag, den ich dann auf sein Konto überwiesen habe. Das war's dann aber auch schon...

  • Somit ist der Betrag wichtig, den du überwiesen hast. Dieser lässt sich ja mit dem Kontoauszug nachweisen. Einen schriftlichen Vertrag braucht es nicht. Es ist auch unklar, was du eigentlich heraus rechnen möchtest. Kontretisiere deine Frage gern etwas.

    Nebenbei noch die Anmerkung, dass dies hier kein Forum für Steuerfragen ist. Wenn du unsicher bist, was du für die Einnahmen-/ Überschussrechnung angeben kannst, wende dich bitte an einen Steuerberater.

  • Herausrechnen möchte ich alles, was ich in der USt oder EkSt Erklärung angeben kann, die kompletten Nebenkosten zum Beispiel, ich habe aber keine einzige Angabe...

  • Es geht immer um deinen Vertrag, nicht darum, was der Vermieter wie bezahlt. Nur darum, was du bezahlt hast. Wenn du eine Pauschalmiete ohne Umsatzsteuer, Nebenkosten usw bezahlt ist, ist das genau das, was du angeben kannst. Wie dies im Zusammenhang mit Betriebsausgaben zu sehen ist, sagt dir dein Steuerberater, dieser kennt auch das Finanzamt und dessen Anforderungen an Verträge etc. Konkrete Beratung dürfen wir hier nicht durchführen.