Mängelprotokoll Auszug

  • Hallo,

    ich hätte ein paar Fragen hinsichtlich meines Mängelprotokolls. Über Hinweise, Input würde ich mich freuen.

    Kurz zum Hintergrund: Ich habe nach 8 Jahren meine Wohnung gekündigt. Damals habe ich die Wohnung unrenoviert bezogen. Die Wohnung war nicht mal besenrein, sondern verwohnt. In der ganzen Wohnung war Rausfasertapete die teilweise aber stark beschädigt war. Im Übergabeprotokoll wurde daher jeder Raum als unrenoviert vermerkt mit dem Hinweis Wand: Raufasertapete. Im Flur und im Wohnzimmer habe ich die Raufasertapete abgemacht und eine neutrale hellgraue Tapete ohne Muster angebracht.

    Nun zu den eigentlichen Fragen:

    (1) Mein Vermieter möchte, dass ich im Flur und im Wohnzimmer die Tapeten abmache und streichfertige Raufasertapete anbringe. Sein Argument war zuerst über den Paragraph der Schönheitsreparaturen. Da hat er mittlerweile akzeptiert, dass der Passus nicht greift, da unrenoviert übergeben. Nun sagt er, das Anbringen anderer Tapeten wäre eine bauliche Veränderung und ich müsste es in den ursprünglichen Zustand zurück versetzen. Muss ich nun die Tapete, die wirklich neutral hellgrau ohne Muster entfernen und gegen eine unbestrichener Raufaser ersetzen?

    (2) Zudem habe ich damals die Küche vom Vormieter für 900 EUR übernommen. Dazu haben wir einen Zweizeiler festgehalten wodrin steht, dass ich die Küche für 900EUR übernommen habe. In den acht Jahren habe ich die Küche teilweise verändert (Hochschrank entfernt und gegen ein freistehenden Kühlschrank ausgetauscht). Der Vermieter meint, dass Gegenstände die der Vormieter ihn überlässt automatisch in seinem Besitz übergehen. Im Übergabeprotokoll steht drin, dass in der Küche eine Einbauküche vorhanden war. Im Mietervertrag ist dazu nichts festgehalten. Mein Schriftstück über die Abschlag der Küche nimmt er nicht an. Er meint ich müsste eine offiziell Rechnung vorlegen. Die habe ich natürlich nicht, der Vermieter allerdings auch nicht, da er diese ja nie gekauft hat. Kann er wirklich verlangen, dass ich Schadensersatz für die Küche leiste?

    (3) Die Duschkabine im Badezimmer ist 21 Jahre alt. Leider habe ich die Seitenwand während des Duschens beschädigt, so dass die Duschkabine ausgetauscht werden muss. Aktuell ist eine Plexyglasduschkabine eingebaut. Der Vermieter hat mir nun einen Kostenvoranschlag vorgelegt, in der eine neue Duschkabine, analog dem aktuellen Modell, circa 1000 EUR kosten wird. Der Vermieter verlangt, dass ich ihm eine neue Duschkabine einbaue. Meine Versicherung übernimmt lediglich die Wert der eigentlichen Wand, welcher nicht wirklich hoch ist. Kann der Vermieter wirklich verlangen, dass ich eine neue Duschkabine einbaue. Ich hatte in einem Gespräch auf den Passus Neu für Alt hingewiesen, welcher nach meiner Auffassung besagt, dass der Schadensersatz sich durch das Alter des Gegenstandes verringert. Im Falle der Duschkabine müsste dieser, aufgrund des Alters, bei nahezu 0 liegen. Er meint dieser Passus greift nicht, er möchte lediglich den ursprünglichen Zustand zurück, eine funktionierende Duschkabine.

    Ich bin dankbar für allgemeine Hinweise, Ansichten oder auch Quellen zur Rechtsprechung.

    Viele Grüße und Danke,


    Tim

  • Muss ich nun die Tapete, die wirklich neutral hellgrau ohne Muster entfernen und gegen eine unbestrichener Raufaser ersetzen?

    Sowas wäre nur notwendig, wenn das grau zu Dunkel (also kein Pastellton) ist und als Beschädigung der Mietsache gilt.

    Das Anbringen von Tapeten hat nichts mit baulichen Veränderungen zu tun.

    Allgemein sagt man, dass als Bauliche Veränderung eine Maßnahme angesehen wird, die über eine bloße Instandsetzung/Instandhaltung hinausgeht.

    Da Du Tapete durch Tapete ersetzt hast, ist das auch keine Veränderung.

    Die habe ich natürlich nicht, der Vermieter allerdings auch nicht, da er diese ja nie gekauft hat. Kann er wirklich verlangen, dass ich Schadensersatz für die Küche leiste?

    Der Zweizeiler mit dem damaligen Verkäufer kann als Kaufvertrag angesehen werden. Der Name des Verkäufers steht dort geschrieben?

    Blöd ist natürlich, dass die Küche im Protokoll steht.

    Nichts desto trotz muss der Vermieter nachweisen, dass sich die Küche in seinem Eigentum befindet.

    Im Falle der Duschkabine müsste dieser, aufgrund des Alters, bei nahezu 0 liegen. Er meint dieser Passus greift nicht, er möchte lediglich den ursprünglichen Zustand zurück, eine funktionierende Duschkabine.

    Korrekt. Es gilt der Abzug alt gegen neu, auch wenn dem Vermieter das so nicht zusagt. Bei einem Alter von 21 Jahren wäre nach deinem Auszug vermutlich sowieso eine neue Kabine fällig geworden.

    Wenn der Vermieter jetzt solche Probleme macht, kann es Sinn machen, einen Anwalt zu beauftragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.