Kündigung Untermieterin aufgrund persönlicher Differenzen

  • Aufgrund von persönlichen Differenzen habe ich meiner Untermieterin Anfang Juni fristgerecht zum 31.08. gekündigt. Ich lebe ebenfalls in der Wohnung und habe ein Zimmer unmöbliert untervermietet, es ist eine Mietwohnung. Die Kündigung ist rechtlich wirksam, das wurde geprüft. Als wir heute via WhatsApp unsere Differenzen ausdiskutiert haben, hat sie nebenbei erwähnt, dass sie schon zum 31.07. ausziehen will.

    1. Muss ich darauf reagieren?
    2. Kann sie das Mietverhältnis bereits früher beenden? Schließlich muss ich rechtzeitig einen Nachmieter finden, will auch nicht den Erstbesten nehmen (Hat man jetzt gesehen, wohin das führt) und bin auf das Geld angewiesen.
    3. Hatte in den letzten Tagen aufgrund ihrer unkooperativen Reaktion schon befürchtet, dass es bis zur Räumungsklage kommt. Kann ich dennoch das Zimmer zum 01.09. anderweitig vergeben, auch wenn jetzt noch nicht klar ist, ob sie wirklich freiwillig und rechtzeitig auszieht?

    Für eure Hilfe bin ich schon im Voraus dankbar!

  • Muss ich darauf reagieren?

    Nein.

    Kann sie das Mietverhältnis bereits früher beenden?

    Sie hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, soweit keine kürzere Kündigungsfrist greift.

    Kann ich dennoch das Zimmer zum 01.09. anderweitig vergeben, auch wenn jetzt noch nicht klar ist, ob sie wirklich freiwillig und rechtzeitig auszieht?

    Ja, wenn du die Wohnung dann aber nicht überlassen kannst machst du dich schadensersatzpflichtig. Die Mieterin macht sich aber auch schadensersatzpflichtig, wenn sie den Wohnraum nicht rechtzeitigt zurück gibt, soweit die Kündigung form- und fristgerecht war.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Schließlich muss ich rechtzeitig einen Nachmieter finden, will auch nicht den Erstbesten nehmen

    Nichts und niemand hindert dich daran, bereits jetzt mit der Nachmietersuche zu beginnen. Du muss dafür nicht bis zum Ende des Mietverhältnisses warten. Genau dafür ist die Kündigungsfrist ja vorgesehen, dass man die Möglichkeit hat, die Wohnung bzw. das Zimmer nahtlos weiter zu vermieten. Deine Mieterin muss deshalb auch Termine zur Besichtigung ermöglichen.

  • Vielen Dank für die Hilfe. Eine letzte Frage: Wenn ich schadenersatzpflichtig bin und meine Untermieterin auch, dann gebe ich die Schadenersatzansprüche doch nur weiter und hab definitiv kein Risiko bei der Sache, oder?

  • Prinzipiell ja. Doch es könnte dabei unbekannte Faktoren geben. Zum Beispiel könnte deine Mieterin zahlungsunfähig sein, und so könntest du den Schadenersatz zumindest vorläufig nicht einfordern.

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