Seit 7 Jahren miete ich eine Wohnung im Erdgeschoss eines denkmalgeschütztes Gebäudes (8-Familien-Haus). Eigentümer ist ein Ehepaar. Den Mann kenne ich schon über 20 Jahre und wir haben ein freundschaftliches Verhältnis. Ihn stören meine Blumenkästen auf den Fensterbänken nicht (je 1 an den 2 vorderen Fenstern; insgesamt gibt es an der Hausfront 19 Fenster). Seine Frau möchte aber, dass ich sie entferne. Grund: Das Gießwasser tropfe und beschädige die Fassade, (die allerdings bald erneuert werden soll). Schriftlich steht dazu im Mietvertrag nichts und ich wurde bisher lediglich mündlich gebeten, die Blumenkästen zu entfernen. Für die anderen Mieter sind meine Blumen bestenfalls schön; schlimmstenfalls egal. Freunde, Passanten usw freuen sich daran - und ich mich auch - sonst würde ich mir die Mühe nicht machen. Es wäre für mich kein Problem in tropfsichere Blumenkästen zu investieren. Außerdem gibt es im Haus viele größere Ärgernisse, die noch nicht behoben wurden. Im Haus nebenan - gleiche Vermieter, ebenfalls denkmalgeschütztes Gebäude - hat eine Mieterin im Erdgeschoss Blumen auf der Fensterbank an der Seite des Gebäudes. Die Mieterin erzählte mir, dies sei ihr von der Vermieterin ausdrücklich erlaubt worden. Dürfen die Vermieter meine Blumen verbieten und andere nicht? Spielt die Duldung über 7 Jahre eine Rolle?
Danke im voraus für den Rat!