Gartenbewässerung soll nachträglich als Pflicht vereinbart werden

  • Hallo,

    wir wohnen seit drei Jahren in einem Gebäudekomplex, bestehend aus 4 Häusern mit je 6 Wohneinheiten.

    Die Wohnungen werden überwiegend von den Eigentümern bewohnt, wir sind Mieter.

    Zwischen den Häusern sind Grünanlagen, die man aber nicht nutzen kann.

    Jetzt wollen die Eigentümer erreichen, die Gartenbewässerung von den Eigentümern und Mietern übernommen wird, die augenscheinlich gesundheitlich dazu in der Lage sind, sprich, Ü70 werden nicht angesprochen.

    Wir sind Ü60, wirken für Außenstehende gesund, sind aber schwerkrank, was wir ja keinem beweisen müssen...

    Wir haben damals aus gesundheitlichen Gründen bewusst eine Wohnung gesucht und gefunden, wo Hausreinigung und Gartenpflege über die Nebenkosten abgerechnet werden, wir nichts leisten müssen.

    Das ist auch so erfolgt, wir haben allein für Gartenarbeiten 2020 rund 600€ bezahlt.

    Es gibt einen Gärtner, der aber nicht die Bewässerung leistet.

    Auf meinen Vorschlag, doch ein automatisches Bewässerungssystem zu installiert kam die Antwort, dass das zu teuer sei.

    Das würde ja auch ermöglichen, dass die jetzige Unsitte einiger Eigentümer, die Sprenger stundenlang und bis in die Nachtstunden laufen zu lassen, besser zu gestalten.

    Ich habe ohnehin kein Verständnis dafür wie man derart Wasser verschwendet...

    Einige Eigentümer wollen jetzt unseren Vermieter und eben Eigentümer (der 10 Minuten entfernt wohnt) ansprechen mit dem Ziel, dass er uns zum Bewässern verpflichten.

    Jetzt die eigentlich Frage:

    Kann mein Vermieter unseren Mietvertrag dahingestellt verändern (wollen), dass wir zur Bewässerung gezwungen werden?

    Einseitig geht doch nicht?!

    Im Mietvertrag, also Formularmietvertrag, steht u.a., dass Gartenarbeit über die Nebenkosten berechnet werden.

    Wurde ja auch in den drei Jahren so praktiziert.

    Abgesehen davon gibt es auch die Ungerechtigkeit, dass ja bestimmte Personengruppen, alte und kranke, nicht angesprochene werden...

    Dann muss man das extern vergeben und alle zahlen, oder?

  • Im Mietvertrag, also Formularmietvertrag, steht u.a., dass Gartenarbeit über die Nebenkosten berechnet werden.

    Dann ist das auch so...

    Eine einseitige Änderung des Mietvertrags ist nicht möglich. Es gibt zwar sogenannte Öffnungsklauseln im Mietvertrag, wonach der Vermieter neue Betriebskostenarten einführen kann, umgekehrt geht das aber nicht.

    Wenn diese Betriebskostenart "Gärtner" vereinbart ist, dann beinhaltet das auch die Bewässerung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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