Mietvertrag für Stellplatz wird nicht zugestellt trotz Schlüsselübergabe

  • Moin zusammen aus dem Norden,

    bei folgendem Sachverhalt würde mich mal eure Meinung interessieren.

    Bei meinem neuen Arbeitgeber habe ich in der Tiefgarage im Nachbargebäude beim Property Manager (großes internationales Unternehmen) einen Stellplatz angefragt, das war Juli 2020.

    Nun wurde mir vom PM per Email im August 2020 ein Angebot über 145,- EUR p.M. übermittelt, welches ich auch telefonisch angenommen habe. Ich habe danach per Email meine Adresse zur Erstellung des Mietvertrages mittgeteilt und sollte dann per Post den Mietvertrag erhalten.

    In der Woche darauf erhielt ich vom Hausmeister den Token/Schlüssel für die TG und habe den Erhalt auch quittiert. Seit September 2020 nutze ich nun fast täglich diesen Stellplatz, habe aber bis heute keinen Mietvertrag erhalten!

    Ich habe seit dem per Email/ Telefon regelmäßig erfolglos nachgehakt, zuletzt (03/2021) hat sogar mein Ansprechpartner gewechselt. Dieser wollte sich der Sache nun annehmen, wollte den Mietvertrag rückwirkend per 09/2020 aufsetzen allerdings zu einem Mietpreis i.H.v 165,- EUR zzgl. Steuern! Das habe ich natürlich abgelehnt und auf das Angebot verwiesen und dem neuen Ansprechpartner die Email seines Vorgängers auch zur Verfügung gestellt. Zähneknirschend wollte dieser mir nun den MV mit den alten Konditionen zusenden, was nun 3 Wochen her ist.

    Meine Frage, verjährt irgendwann der Anspruch auf die Miete in irgendeiner Form? Da summiert sich ja langsam auch echt was auf und weiß echt nicht was ich da noch machen soll außer alle 4 Wochen nachzufragen. Das Vorgehen ist für mich auch vollkommen unverständlich, ich bin selbst in der Immobilienbranche und mein Controlling hätte schon längst Alarm geschlagen wegen Mietsäumnis.

    Ich habe auch keine Lust, dass das so weiterläuft und nach 2-3 Jahren flattert eine dicke Rechnung ins Haus.

    BG Sebastian

  • Ein Mietvertrag kann auch mündlich oder per E-Mail wirksam geschlossen werden. Ein schriftlicher Vertrag ist also nicht zwingend nötig. Aus diesem Grund möchtest du vielleicht jetzt nur nach der Bankverbindung fragen, um die Überweisung leisten zu können. Dann sollte alles okay sein.

    Die Verjährung ist die übliche von 3 Jahren.

  • Die Bankverbindung habe ich ebenfalls schon mehrfach erfragt ohne Erfolg. Ich werde immer vertröstet, der Vertrag kommt nächste Woche und dann passiert wieder nix

  • Schon eine etwas merkwürdige Verwaltung. Zuerst wollen sie mehr Geld, und dann hast du noch nicht mal die Möglichkeit zu zahlen. Vielleicht solltest du nochmal per Brief mit Einwurfeinschreiben die Bankverbindung erfragen, sodass man dir keinen Verzug der Zahlung vorwerfen kann. Und dann legst du das Geld hat erst mal zur Seite. Ich würde mir da keinen Stress machen, du hast alles getan was du konntest.