Trotz mängelfreies Übergabeprotokoll verlangt Vermieter Beseitigung der Markise

  • Hallo,

    Ich habe mich jetzt im Internet schlau gemacht, aber nie eine konkrete Antwort gefunden. Evtl. Könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Wir haben über 20 Jahre in dieser Wohnung gewohnt. Ende Februar , 2021, haben wir sie gekündigt.

    Anfang Mai wurde eine Zwischenabnahme durchgeführt. Im Übergabeprotokoll stand drin, das die Wohnung nur leergeräumt werden müsste.

    Wir wurden von den Herrn auf die Markise auf dem Balkon angesprochen ob sie denn noch funktionieren würde.

    Wir sagten das wüssten wir nicht da wir sie seit Jahren nicht mehr geöffnet haben. Aber er könnte es gerne mal versuchen, wenn sie dann noch zugehen würde.

    Er hat es gelassen.

    Ende Mai kam dann die Endabnahme und es wurde alles durchgeführt wie es im Zwischenabnahmeprotokoll beschrieben wurde. Die Wohnung war leer und Besenrein.

    Und wieder wurden wir auf die Markise angesprochen. Und wieder sagten wir das er es gerne versuchen könnte. Ob sie wieder zu geht...kein plan.

    Da sagte er nichts. Fotos hat er auch gemacht, aber nicht von der Markise.

    Wir haben dann die Schlüssel übergeben und wir haben das Übergabeprotokoll bekommen. Ohne Beanstandung oder Mängel.

    Zwei Wochen später haben wir auch die Kaution wieder bekommen.

    Heute haben wir Post vom Vermieter bekommen mit der Aufforderung die Markise zu entfernen und die Bohrlöcher zu schließen.

    Davon stand aber nichts im Protokoll !!! Ob es jetzt hilfreich ist, die Markise war schon dran bevor wir eingezogen sind. Also schon über 20 Jahre oder länger.

    Hat da jemand einen Rat was wir da jetzt machen können?

    Danke euch fürs lesen.

  • Wenn diese bereits bei Einzug vorhanden war und diese nicht explizit von einem Vormieter übernommen wurde, dann ist die (verschraubte) Markise ein fester Bestandteil der Wohnung.

    Oder anders: Die Markise ist nicht euer Eigentum und es gibt keinen Grund von Euch einen Abbau zu verlangen.

    Im Zweifel würde ich hierzu mal den Mieterverein/Anwalt befragen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.