Sehr häufiges Besichtigungsrecht des Vermieters

  • Hallo ist der Folgende § in einem Mietvertrag zulässig, oder sollte ich den vor der Unterschrift noch abändern lassen? Ich sehe da eine recht starke Benachteiligung des Mieters.
    Insbesondere, da ich bis heute Abend gleich noch unterschreiben soll.



    "Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache - gegebenenfalls zusammen mit Fachleuten bzw. Miet- oder Kaufinteressenten - werktags von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr zu betreten, wenn er einen Anspruch auf die Besichtigung des Mietgegenstandes hat oder sich Gewissheit über die Voraussetzungen eines Anspruches verschaffen will und die Besichtigung deshalb von Interesse für ihn ist.
    Der Vermieter darf die Wohnung betreten, wenn eine konkrete Gefahr für die Mietsache oder andere Mieter besteht, um den Zustand der Mietsache zu überprüfen, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Arbeiten festzustellen, um Messgeräte abzulesen oder zum Zwecke des Verkaufes.

    Hierfür bedarf es jedoch einer rechtzeitigen vorherigen Abstimmung mit dem Mieter. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Vermieter diese Rechte auch bei längerer Abwesenheit des Mieters ausüben kann."


    Was soll denn eine "längere Abwesenheit" sein? Ein verlängertes Wochenende am Meer oder eine 3 monatige Weltreise?

  • Dieser Satz müsste auch überhaupt nicht im Vertrag stehen, und würde dennoch gelten. Denn es ist allgemein so vorgesehen, dass sich der Vermieter bei einem sachbezogenen Grund ankündigen kann und du dann einen Termin ermöglichen musst. In dem Text steht übrigens nichts von "sehr häufig", das hast du selber so interpretiert.

    Bezüglich Urlaub kommt es auf die Dringlichkeit an, was zu tun ist. Es gibt sicherlich einige Dinge, bei denen du dem Vermieter einen Termin nach dem Urlaub anbieten kannst. Wenn du mal 2 Wochen oder länger weg bist, solltest du einer Person deines Vertrauens einen Schlüssel hinterlassen für den Fall, dass etwas Dringendes ansteht.