Illegale Untermiete des Hauptmieters aus Sicht des Untermieters

  • Hallo liebes Forum,

    mit meinen Nerven bin ich leider etwas am Ende, aber vielleicht kann mir doch jemand helfen.

    Wir haben einen etwas kurzfristigen, anstrengenden Umzug hinter uns, da meine Freundin und ich auf einen eher kurzfristigen Wechsel des Arbeitsortes reagieren mussten. Nachdem wir endlich eine Wohnung gefunden haben, wurde uns versichert, dass wir zwar Untermieter wären, aber dass das gar kein Problem wäre mit dem Vermieter und wir uns da keine Gedanken machen brauchen. Jetzt haben wir die Wohnung bezogen und uns direkt beim Einwohnermeldeamt fristgerecht gemeldet. Dafür wurde uns keine Wohnungsgeberbestätigung gegeben, da wir die nicht brauchen würden. Natürlich brauchen wir diese aber und sollen sie nachreichen. Lange haben wir dafür nicht mehr Zeit und der Hauptmieter antwortet unseren Anfragen nicht mehr. Er hat uns lediglich mitgeteilt, dass es Schwierigkeiten mit dem Vermieter bzgl. der Untermiete gäbe, er das aber noch klären würde. Wohlgemerkt nachdem wir jetzt schon in der Wohnung leben!

    Meine Fragen wären jetzt:

    1. Was passiert, wenn wir die Wohnungsgeberbestätigung nicht binnen der 14-Tage einreichen können? Wir wären dann ja ohne Wohnsitz. Müssen wir die vom Hauptmieter einklagen oder sollen wir uns beim Vermieter melden? Letzteres würde die Gefahr bergen, dass der Vermieter von einer illegalen Untervermietung ausgeht und fristlos kündigt, oder?

    2. Lehnt der Vermieter die Untermiete ab: Wie viel Zeit hätten wir dann uns eine neue Wohnung zu suchen?

    3. Wir wohnen hier weit weg von allen Bekannten und bräuchten eine Umzugsfirma. Uns würden also nicht unerhebliche Kosten entstehen. Können wir diese vom Hauptmieter einfordern?

    4. Es wurde kein Übergabeprotokoll gemacht und die Wohnung war unrenoviert. Eine nicht unerhebliche Kaution haben wir bereits gezahlt. Könnten wir zum Renovieren verdonnern werden? Wie sollten wir das machen, wenn der Hauptmieter noch seine Möbel in der Wohnung stehen hat (es handelt sich um eine vormöblierte Wohnung)?

    5. Sollten wir direkt einen Anwalt einschalten? Wir haben leider keine Rechtsschutzversicherung. Reicht vielleicht auch ein Beitritt in einen Mieterverband?

    Viele Grüße

  • Was passiert, wenn wir die Wohnungsgeberbestätigung nicht binnen der 14-Tage einreichen können?

    Dann teilt ihr dem Einwohnermeldeamt mit, dass euer Vermieter die Bestätigung verweigert. Das Amt wird ihn dann auffordern unter Androhung eines Bußgeldes.

    Lehnt der Vermieter die Untermiete ab: Wie viel Zeit hätten wir dann uns eine neue Wohnung zu suchen?

    Kann man nicht allgemein sagen. Zunächst mal gilt ja euer Vertrag trotzdem weiter. Es ist der Hauptmieter, der ein Problem hat, weil der Eigentümer ihm fristlos kündigen könnte.

    Uns würden also nicht unerhebliche Kosten entstehen. Können wir diese vom Hauptmieter einfordern?

    Ja. Euer Vertrag gilt wie gesagt. Und wenn der Hauptmieter diesen nicht mehr erfüllen kann wegen fehlender Erlaubnis, dann macht er sich schadenersatzpflichtig. Eventuell muss er euch sogar eine Umzugsfirma bezahlen.

    Könnten wir zum Renovieren verdonnern werden?

    Sehr wahrscheinlich nicht. Bei einer renovierungsbedürftig übernommenen Wohnung ist eine Klausel zur Renovierung regelmäßig unwirksam.

    Ich würde an eurer Stelle auf den Vermieter zugehen und mit ihm offen die Situation besprechen. Selbst wenn er dem Hauptmieter kündigen sollte wegen unerlaubter Untervermietung, hat er dann immer noch die Möglichkeit, mit euch einen neuen Vertrag zu schließen.

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