Renovierung bei Auszug ablehnen

  • Hallo,

    ich ziehe aus meiner Wohnung aus und soll laut Vermieter diese in einem renovierten Zustand zurückgeben. Ich habe die Wohnung

    2012 in einem unrenovierten Zustand von dem Vormieter übernommen. Damals gab es eine Mietervereinbarung, dass ich die Wohnung

    übernehmen darf, wenn ich sie unrenoviert übernehme.

    Nun habe ich ein Urteil des BGH gefunden, dass feststellt, dass die Renovierungsklausel ungültig sein soll, bzw. die Renovierung trotz der

    Mietervereinbarung nicht auf mich abgewälzt werden darf. Dazu ist zu sagen, dass ich von meinem Vermieter nie einen finanziellen Ausgleich

    für Renovierungsarbeiten bekommen habe.

    Nun bin ich unsicher was ich machen soll... BIn ich im Recht und muss nicht renovieren?

    Freue mich über eure Hilfe. Der Link zum Urteil:

    BGH: Mieter unrenoviert übernommener Wohnung muss ohne angemessenen Ausgleich keine Schönheitsreparaturen vornehmen

    Beste Grüße!

  • Was du machen sollst, musst du für dich selbst entscheiden. Ich kann dir nur bestätigen, dass du das Urteil richtig verstanden hast. Wenn eine Wohnug im renovierungsbedürftigen Zustand übernommen wurde und man keinen finanziellen Ausgleich vom Vermieter bekommen hat, dann muss man auch nicht renovieren.

    Etwas anderes ist es bei extravaganter Dekoration, also dunklere Farben oder Mustertapeten. Das zählt dann wie eine Beschädigung und man muss den vorherigen Zustand wieder herstellen.

  • Dies gilt für AGB-Klauseln, sollte hier eine Individualvereinbarung vorliegen, dann wäre das möglich, bzw. erneut individuell zu prüfen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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