Hallo,
ich ziehe aus meiner Wohnung aus und soll laut Vermieter diese in einem renovierten Zustand zurückgeben. Ich habe die Wohnung
2012 in einem unrenovierten Zustand von dem Vormieter übernommen. Damals gab es eine Mietervereinbarung, dass ich die Wohnung
übernehmen darf, wenn ich sie unrenoviert übernehme.
Nun habe ich ein Urteil des BGH gefunden, dass feststellt, dass die Renovierungsklausel ungültig sein soll, bzw. die Renovierung trotz der
Mietervereinbarung nicht auf mich abgewälzt werden darf. Dazu ist zu sagen, dass ich von meinem Vermieter nie einen finanziellen Ausgleich
für Renovierungsarbeiten bekommen habe.
Nun bin ich unsicher was ich machen soll... BIn ich im Recht und muss nicht renovieren?
Freue mich über eure Hilfe. Der Link zum Urteil:
Beste Grüße!