Vermieter will Fotos erstellen - Betritt Dachterasse - Hausverkauf und Mängel

  • Moin!

    Unser Vermieter möchte das Haus verkaufen. Eine Besichtigung mit einem Kaufinteressenten fand vor einer Woche statt.

    Heute schreibt er, er müsse vorbei kommen und Fotos der Wohnung für die Bank des Hauskäufers erstellen. Entweder er oder jemand von der Bank müsse Fotos machen.

    Er hätte vergessen, bei der Begehung Fotos zu machen, was wir nicht erlaubt hätten.

    Müssen wir ihm Fotos liefern oder fremden Personen Zutritt gewähren, damit Fotos gemacht werden können?

  • Müssen wir ihm Fotos liefern oder fremden Personen Zutritt gewähren, damit Fotos gemacht werden können?

    Kurz und knapp: Nein, müsst Ihr nicht. Dem stehen schon mehrere Artikel des Grundgesetzes gegenüber.

    Im Idealfall aber noch einmal mit einem Anwalt darüber sprechen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Fotos kommen nicht in Frage.

    Denkbar wäre, dass die Dame von der Bank die Wohnung in Augenschein nimmt. Es geht wohl um die Bewertung des Objektes für einen Kredit.
    Fotos würden eh nur einen völlig falschen Eindruck vermitteln und die zahlreichen baulichen Mängel verschweigen, mit denen der derzeitige Eigentümer konfrontiert ist, was er verschweigt.

  • und das wäre dann auch vollkommen in Ordnung.

    Dann müsste ich sie allerdings, so wie der Gutachter und Versicherungsmensch dies erklärt hatte, vor dem Betreten der Außentreppe, über die man zur Wohnung gelangt darüber informieren, dass diese Treppe gefährliche Mängel hat, eine Nutzung grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt und sie aufpassen muss, sich wegen des Pfusches durch den Eigentümer nicht zu verletzen. Gleiches gilt für Fußweg zum Haus, Übergang Treppe-Dachterrasse, Eingangsschwelle Haustüre u.a.

    Der Vermieter kennt die Probleme, ignoriert sie jedoch bzw. sieht sich nicht als relevant an.

    Hört sich übertrieben an, wir wissen allerdings durch den Gutachter von den Gefahren und müssen andere, die zu uns wollen, darauf hinweisen. Denkbar auch über eine schriftliche Haftungsausschlusserklärung, die vor der Treppe unterschrieben werden muss. Ansonsten haften wir bei Unfällen mit.

    Das ist uns zu heikel.

  • Egal was du sagst, du solltest neutral und sachlich bleiben in deinen Worten. Über jemanden negativ reden, indem man ihn "Pfuscher" oder ähnlich nennt, kann dir leicht eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede einbringen.

  • Denkbar auch über eine schriftliche Haftungsausschlusserklärung, die vor der Treppe unterschrieben werden muss. Ansonsten haften wir bei Unfällen mit.

    Nicht wirklich. Bei Verkehrssicherheitsrelevanten Dingen außerhalb der Wohnung haftet grundsätzlich der Eigentümer und niemals der Mieter.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Egal was du sagst, du solltest neutral und sachlich bleiben in deinen Worten. Über jemanden negativ reden, indem man ihn "Pfuscher" oder ähnlich nennt, kann dir leicht eine Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede einbringen.

    Bei diesem Herren muss man mit allem rechen, entsprechend bin ich natürlich zurückhaltend und äußere mich nicht zu Mängeln gegenüber Dritten.


    Nicht wirklich. Bei Verkehrssicherheitsrelevanten Dingen außerhalb der Wohnung haftet grundsätzlich der Eigentümer und niemals der Mieter.

    Der Gutachter der Versicherung hatte mich darüber mündlich belehrt, dass einige gefährdende Mängel an der Treppe vorhanden sind, eine Nutzung durch uns deshalb nicht durch die Haftpflicht des Eigentümers abgedeckt sind, sollte nochmals ein Unfall stattfinden.
    Der Eigentümer hat seit Monaten nichts unternommen. Somit wissen wir von eine möglichen Gefährdung und müssten alles dafür tun, damit niemand zu Schaden kommt. Ein Mitverschulden könnten man doch problemlos unterstellen?


    Wir hatten den Vermieter darüber informiert, dass wir keine Fotos der Wohnung wünschen, eine Besichtigung durch einen Vertreter der Bank nach Abspracht möglich wäre. Allerdings ohne Fotos.

    Natürlich sieht er nicht ein, dass er keine Fotos seines Eigentums erstellen kann, ist kein Problem, damit kommt er nicht durch.

    Er hatte angedeutet, dass er bei der Besichtigung anwesend sein möchte.

    Im Detail sieht es so aus, dass der Hauskäufer für den Kredit Nachweise über den Zustand benötigt (Wertermittlung?).
    Müssten wir den Eigentümer mit in die Wohnung lassen, damit er den Vorgang überwachen kann?
    Der Bankmitarbeiter kommt im Auftrag des Käufers, nicht im Auftrag des Eigentümers.

    Drei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Hallo!


    Das Haus, in dem wir eine Wohnung gemietet haben, soll demnächst verkauft werden.

    Er erste Kaufinteressent erhielt von der Bank keinen Kredit, da er keine aussagekräftigen Fotos der von uns bewohnten "wertig scheinenden" Wohnung gab. Wir hatten dem Eigentümer untersagt, dass in der Wohnung Fotos gemacht werden dürfen.

    Jetzt wurden die anderen Etage renoviert und optisch aufpoliert, damit die Hütte jemand kauft.

    Gerade stand der Eigentümer mit dem Makler vor den Haus, der sich um den Verkauf kümmern soll.
    Es wurde behauptet (das Gespräch war unbeabsichtigt auf unserer Terrasse zu verfolgen), wir hätten das Türschloss der Wohnungstüre getauscht, was auch stimmt. Es gibt mehrere Personen, die Schüssel für das gesamte Haus haben. Wir hatten nicht nur einmal den Eindruck, dass schon mal jemand in der Wohnung war, um die Heizkörper zu entlüften. Entsprechend hatte ich vor drei Wochen ein anderes Türschloss eingebaut, als hier täglich Handwerker unterwegs waren.
    Da der Zugang zur Wohnung über eine Außentreppe mit einem Tor erfolgt, dass normalerweise verschlossen ist, stellt sich die Frage, wer hat ohne unser Wissen unseren durch das Tor abgetrennten Bereich mit der Dachterrasse betreten und weshalb wurde festgestellt, dass der Schlüssel nicht mehr passt. Wir wurden in der Sache nicht kontaktiert oder vorher informiert. Bedeutet, hier war jemand ohne unserer Zustimmung auf unserer Dachterrasse und wollte offensichtlich in die Wohnung.

    Der Makler meinte vorhin, er würde sich darum kümmern, dass es aktuelle Fotos des _ganzen_ Objektes gibt. "Die müssen uns Fotos machen lassen". Nach mir bekannten Informationen zum Thema Fotos liegt es alleine am Mieter ob er zustimmt oder ablehnt. Irgendwelche Forderungen kann der Eigentümer wohl nicht geltend machen oder mit Schadenersatzforderungen oder Abmahnung drohen. Oder hat der mit dem Verkauf beauftrage Makler eine Möglichkeit Bilder zu erstellen, die Wohnung zu besichtigen und "Daten" in irgend einer Weise zu erfassen? Den Architektenplan hat er von 2017/18 noch und die Fotos vor dem Bezug 2018 auch.

    Zum Thema Kaufinteressenten und Besichtigungstermine:
    Wir werden u.U. in den kommenden 2-3 Wochen ganz spontan mit 1-2 Tagen Vorlauf 7-12 Tage Urlaub machen. Somit wären wir nicht in der Wohnung, damit Besichtigungen stattfinden können. Müssen wir jemand beauftragen, der Makler und Interessenten in die Wohnung lässt oder sind 14 Tage Abwesenheit ein Zeitraum, der hinzunehmen ist?
    Wir wurden seit der ersten Besichtigung in keinster Weise informiert, ob das Haus weiterhin verkauft werden soll, dass u.U. Besichtigungen stattfinden sollten oder was sonst so passiert. Ohne unsere Anwesenheit kommt jedenfalls niemand in die Wohnung.

    Können wir Terminwünsche an gewissen Tagen wie am Wochenende ablehnen und nur unter der Woche welche anbieten, da wir an den Wochenenden oft beruflich unterwegs sind und unter Woche wegen Homeoffice hier sein könnten?

    Die Anzahl der zumutbaren Besichtigungen ist meines Wissens auch eingeschränkt? Da es sich um ein sehr spezielles Objekt handelt, dass sich nicht so gut verkauft wie ein normales Wohnhaus steht zu befürchten, dass es viele Interessenten gibt, die nur mal so schauen wollen, da dieses Objekt nur eingeschränkt als normale Wohnung genutzt werden kann.

    Kündigungsgründe
    Kann ein Käufer unserer Mietvertrag mit Verweis auf Eigenbedarf kündigen und unsere Wohnung beziehen wollen, obwohl die größere Einheit im EG seit Januar leer steht?

    So, genug gefragt. :)

    Verschoben. Bei Nachfragen zu bestehendem Thema bitte kein neues eröffnen.

  • Moin!

    Unser Vermieter will das Haus verkaufen.

    Wir ohne oben, Aufstockung auf Flachdach mit Zugang über eine Außentreppe.

    An der Treppe war vor einem

    Jahr ganz unten ein abschließbares Tor angebracht, dass nach meinem Unfall wegen Pfusch an der Treppe entfernt werden sollte. Vermieter hat es ausgehängt und neben das Geländer gestellt.

    Seither kann hier jeder ungehindert die Treppe hoch auf unsere Dachterrasse, die zur Wohnung gehört.
    Er weigert sich, dass Tor ebenerdig anzubringen, trotz mehrfacher Aufforderung, die Zugangsbeschränkung "Tor" wieder anzubringen.

    Nach Angaben eines Nachbarn war schon ein paar mal mit fremden Personen oben, als wir nicht zuhause waren.
    Gerade eben war er wieder mit jemand hier oben, um einen Blick auf die Terrasse werfen. Hatte sie nur gesehen, als sie schon wieder unten waren.

    Unten an der Treppe sie die Klingel angebracht, sie wurde NICHT genutzt. Sie bleiben auf dem obersten Treppenpodest stehen und hatten sich von dort umgeschaut.

    Ich gehe davon aus, dass er die Treppe widerrechtlich betreten hat. passt das so?
    Welche Konsequenzen dürfen wir ihm androhen?

    Verschoben! Bei Nachfragen zu bestehendem Thema

    bitte kein neues Thema eröffnen

  • Sorry, aber ich muß jetzt mal nachfragen weil du hier immer wieder so seltsame Fragen stellst. Offensichtlich bist du ja der Meinung das sowohl deine Wohnung wie auch das Grundstück erhebliche Mängel aufweisen und diese teilweise auch gefährlich sind.

    Warum tust du dir das an und bleibst das wohnen, und suchst dir nicht lieber eine Wohnung die deinen Ansprüchen genügt? Einen Vermieter/Eigentümer dazu zu bringen, gegen seinen Willen größere Baumaßnahmen zu veranlassen ist meistens schlicht wenige effektiv bzw. dauert sehr, sehr lange.

  • Ich gehe davon aus, dass er die Treppe widerrechtlich betreten hat

    Ist die Treppe ein Teil des Mietvertrags oder nicht doch nur die Terrasse? Ist die Treppe nicht Vertragsbestandteil, kann er sich auch auf die oberste Stufe stellen und Eure Terrasse anschauen.

    Meines Wissens könnte er sogar Fotos davon machen, solange er nicht in die Wohnung hineinfotografiert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist die Treppe ein Teil des Mietvertrags oder nicht doch nur die Terrasse?

    Laut Gutachter der Versicherung, der wegen meines Unfalls die Treppe begutachtet hatte, zählt der Bereich ab dem "Zugangssperre" = Gartentor unten und der Treppe zu unserem Bereich. Es gibt da wohl die Unterscheidung zw. allgemeinen Verkehrswegen auf dem Grundstück und den Bereichen, die abgetrennt nur dem Mieter zur Verfügung stehen, auch wen sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt sind.
    Als Beispiel wurde dabei Laub, Vereisung und Schnee auf der Treppe genannt, für die ab dem Tor ausschließlich wir verantwortlich sind, während ohne Zutrittsbeschränkung die Räumpflicht und Wegesicherungspflicht bis zur Terrasse wie im Mietvertag geregelt auf alle Mieter aufgeteilt wäre. Klare Ansage des Gutachters: "Bereich ab dem Tor ist ihr Bereich".

    Grundsätzlich war das Tor die abschließbare Zugangssperre zu unserem Bereich.
    Nur wir haben die Schlüssel zum Tor.

    Er hatte das Tor ausgehängt und neben die Treppe gestellt, da von der Haftpflichtversicherung als Gefährdung aufgeführt.


    Offensichtlich bist du ja der Meinung das sowohl deine Wohnung wie auch das Grundstück erhebliche Mängel aufweisen und diese teilweise auch gefährlich sind.

    Gegenfrage: Die Wohnung weist Mängel auf, die ein Mieter nicht akzeptieren muss.
    Was ist daran falsch eine mangelfreie Wohnung zu fordern?
    Wir hatten uns über einen Anwalt beraten und mehrere Schreiben zur Mietminderung formulieren lassen, die Mietzahlen erfolgen seit vielen Monaten unter Vorbehalt.
    Der Vermieter verweigert die Behebung einfacher Mängel, es schaut sich die Mängel nicht einmal an, droht nur mit seinem Anwalt
    Natürlich suchen wir eine alternative Wohnung bzw. ein Haus, bis dahin besteht ein Mietvertrag, der eine mangelfreie Mietsache und gefahrlose Nutzung gewährleisten muss.

  • Was ist daran falsch eine mangelfreie Wohnung zu fordern?

    Daran ist gar nichts falsch.

    Wir hatten uns über einen Anwalt beraten und mehrere Schreiben zur Mietminderung formulieren lassen, die Mietzahlen erfolgen seit vielen Monaten unter Vorbehalt.

    Das setzt natürlich den Vermieter auch nicht unter Druck, wenn die komplette Miete - auch unter Vorbehalt - gezahlt wird, er hat dadurch keinen Nachteil

    Seit langer Zeit werden hier ja Threads von dir erstellt mit immer neuen Problemen, wobei die Lage meistens eindeutig ist. Jedoch wird sich nichts ändern, wenn man nicht entschieden vorgeht gegen ein Vermieter, der nicht Willens ist zu handeln.

    Tatsächliche Mietminderungen, Zurückbehaltungsrecht, Selbstvornahmen, Strafanzeigen bei Hausfriedensbruch etc, Leistungsklagen auf Mangelbeseitigung usw. Dir stehen viele Möglichkeiten zur Seite deine Rechte durchzusetzen. Das passiert aber wohl nicht, wenn bisher nur gemahnt worden ist und die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt.

    Falls die Treppe unbefugt genutzt worden ist, dann kann man dagegen auch vorgehen, wie gesagt, etwa mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch, was aber ziemlich wahrscheinlich zurecht eingestellt wird. Effektiver wäre eine Unterlassungsklage, falls keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird.

    Aber auch dafür muss man aktiv werden, einen Anwalt nehmen und tatsächlich auch den Klageweg einschlagen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Gegenfrage: Die Wohnung weist Mängel auf, die ein Mieter nicht akzeptieren muss.
    Was ist daran falsch eine mangelfreie Wohnung zu fordern?

    Gar nichts? Hat jemand etwas andere behauptet?

    Recht haben und recht bekommen sind aber eben zwei verschiedene Dinge. Und unter umständen macht es eben wenig Sinn einen Vermieter irgendwie gerichtlich dazu zu drängen etwas zu reparieren, bzw. sich wegen Betretung des Grundstücke rum zu klagen.

    Ersteres kann, meiner Meinung, nur Erfolg haben wenn man tatsächlich die Miete mindert, wenn man reale Mängel hat. Das ändert zwar erst mal auch nichts an den Mängeln, aber immerhin setzt das den Vermieter schon unter Handlungsdruck.

    Letztere Prozesse gehen, meiner Erfahrung nach, meistens aus wie das Hornberger Schießen. Mal davon abgesehen das schlicht auch kein Prozessbeteiligter überhaupt Bock hat solche Nichtigkeiten wie das betreten eine Terrasse zu verhandeln.

    Da muß man sich auch mal selber fragen, ob man eigentlich wirklich mit solchem Dingen ohnehin schon überlastete deutsche Gerichte belästigen muß.

    Ich persönlich denke mir immer das die bestimmt wichtigeres zu tun haben.......

  • Moin

    Muss ein Mieter einem Kaufinteressenten bei der Besichtigung der Immobilie und damit verbunden auch der Begehung der Wohnung Auskunft über bekannte Probleme und Mängel u.U. auch über eine aktive Mietminderung geben?

    Das Haus soll verkauft werden, unsere Mietwohnung wurde deshalb vor zwei Tagen von zwei konkreten Kaufinteressenten besichtigt.

    Bei der Begehung wurden einige sichtbare Mängel (Rissbildung, Wasserflecke durch Wasserschaden) entdeckt und Fragen dazu gestellt. Ebenso wurde ich, als der Eigentümer nicht im Raum war gefragt, ob wir mit der Wohnung zufrieden wären oder Probleme hätten. Ich bin nur kurz auf die Risse und Wasserflecke eingegangen, ohne den Umfang aller Probleme zu beschreiben. Ich hatte auf den Eigentümer verwiesen, der alle Probleme mit der Wohnung kennt (auch wenn er sie nicht als solche ansieht). "Wir sollten schon wissen auf was wir uns einlassen, falls wir das Objekt kaufen".

    Der Eigentümer hat den Kaufinteressenten verschwiegen, dass wir eine Mietminderung mit 20% laufen haben bzw. Mietzahlung seit Monaten mit begründetem Vorbehalt, dass es gefährdende Mängel gibt deren Behebung er nachweislich verweigert und auch auf die Vielzahl der weiteren im bekannten Probleme.

    Sind wir als Mieter gegenüber einem Kaufinteressenten verpflichtet auf Mängel hinzuweisen, die dem Eigentümer seit Jahren bekannt sind?

    Der Eigentümer bekommt jetzt erneut die Aufforderung zur Behebung der immer noch vorhanden Mängeln, eine angepasste Begründung zur Mietminderung, damit wir nachweisen können, dass er über alle Mängel Kenntnis hat.

    Beim Eigentümerwechsel bekommt der neue Besitzer umgehend die identische Aufforderung zur Beseitigung der bestehenden Mängel und die Info über die angepasste Mietminderung ab dem kommenden Monat.

    Das müsste so hinkommen?

    Bei Nachfragen zu bestehendem Thema bitte kein neues eröffnen

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  • Nein, es besteht keine Pflicht, dem Kaufinteressenten Informationen zu geben.

    Aber eventuell sollte man darüber nachdenken, es doch zu tun, da es fair wäre. Der Interessent kann nichts dafür, wenn sich der bisherige Eigentümer nicht ausreichend um sein Objekt kümmert. Es muss nicht sein, den Käufer ins Messer laufen zu lassen im Wissen auf die Probleme mit dem Objekt,

  • Schon klar. Es war ein Investor (Pärchen), die Geld anlegen wollen.
    Bei absichtlich verschwiegenen Mängeln hätte der Käufer aber auch einen Grund vom Kauf zurück zu treten oder Schadenersatz geltend zu machen. Die Mängel lassen sich durch ein Gutachten alle bestätigen und auch, dass der Eigentümer diese verschwiegen hat.

    Die Leute waren nett, ins offene Messer laufen lassen wollen wir nicht. Deshalb der Verweis auf den Eigentümer, der seit Bezug mehr als ausführlich über alle Problem, Baumängel usw. informiert wurde. Ich meinte auf die Frage nur "Ich sage dazu nichts, fragen sie den Eigentümer, er kann ihnen alle Fragen beantworten".

    Allein die fachgerechte Instandsetzung der Außentreppe (Pfusch durch Eigentümer) würde laut Metallbauer mind. 10.000 Euro kosten. Ist aber alles nicht unser Problem.

    Schauen wir mal, ob der Verkauf klappt.

  • Moin!

    Gerade waren die künftigen neuen Eigentümer vor dem Haus.

    Seit Monaten sind unsere beiden PKW-Stellplätze, die vertraglich ohne zusätzliche Kosten zur Wohnung gehören, nicht nutzbar. (Mietminderung läuft)
    Die Bäume, die über die Stellplätze ragen, wurden letztmals 2018 gepflegt.
    In letzter Zeit brechen immer öfter abgestorbene Äste, auch mal bis zu 6m lang waren, ab. Der Eigentümer reagiert nicht auf Forderungen, die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück herzustellen, will das den Käufer aufs Augen drücken.

    Der künftige Eigentümer hatte dies gesehen. Ich hatte ihm erklärt, weshalb die PKWs VOR den Stellplätzen stehen.
    Er wollte wissen, was wir für die Plätze extra zahlen. Sie stehen als fester Bestandteil im Mietvertrag der Wohnung.

    Er meinte, er würde die Stellplätze aus dem Vertrag heraus lösen, da "immer wieder Äste bei den Bäumen brechen könnten" und er dafür nicht gerade stehen will.
    Wir haben auf Sichtweite einen Gastrobetrieb, durch den hier viele Autos parken. Auch haben die Grundstücke hier, bis auf ganz wenige Ausnahmen, keine Stellplätze oder Garagen. Es parken alle auf der Straße, entsprechend ist hier oft alles zugeparkt.
    Die Stellplätze waren bei Anmietung ein wesentlicher Grund, die Wohnung zu mieten. Auch, weil wir beruflich rund um die Uhr auf die Fahrzeuge angewiesen sind und Arbeitsgeräte zu den Fahrzeugen tragen müssen.

    Kann er dies machen?


    Gerade gefunden: ********************

    Damit dürfte dies wohl nicht möglich sein. Kommt doch hin, oder?

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  • Kann er dies machen?

    Sehr wahrscheinlich nicht, wie du schon richtig erkannt hast. Bleibt nur die Frage was du mit Parkplätzen möchtest die die, laut eigener Aussage, nicht nutzen kannst?

    Wäre es da nicht sinnvoll auf die Stellplätze gegen eine entsprechende Reduzierung der Miete zu verzichten?