Nebenkostenabrechnung - Allgemeine Betriebskosten höher

  • Guten Tag,

    ich habe ein Anliegen bezüglich deiner Nebenkostenabrechnung meines Vermieters.

    Zurzeit bin ich noch Mieter im besagtem Objekt, werde allerdings zum 31.08.2021 ausziehen

    Diese Woche habe ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 01.09.2019-31.08.2020 erhalten, also kurz vor der gesetzlichen Frist. Ich bin als Erstbezieher eingezogen, das Objekt war also ein Neubau.

    Aus der Abrechnung ergibt sich, dass ich für das erste Jahr 660,60 Euro Nachzahlen soll. Heizkosten und Wasserversorgung sind bei mir niedriger ausgefallen, als angesetzt war, sodass in den obigen Betrag schon ein „Guthaben“ verrechnet wurde. Die Nachzahlung bezieht sich also nur auf die allgemeinen Betriebskosten.

    Ich beziehe ein Microapartment von ca. 23qm, auf welche im Mietvertrag eine 68,19 Euro Nebenkostenvorauszahlung kalkuliert wurde. Ich habe dies in Anbetracht der Wohnungsgröße für bereits großzügig kalkuliert empfunden. Laut mehreren Rechnern ist das jedenfalls überdurchschnittlich hoch (818,28 Euro jährlich). Durch die jetzt geforderte Nachzahlung steigen die Nebenkosten allerdings auf etwa 1500 Euro jährlich für 23qm, also um über 80%. Das kommt mir persönlich ziemlich astronomisch vor. Mir liegt eine Aufstellung der Posten vor, allerdings ist nicht ersichtlich, wo sich in den Kosten diese großen Differenzen ergeben haben.


    Ich fühle mich wegen mehreren Punkten sehr unfair von meinem Vermieter behandelt.

    • Die Abrechnung wurde kurz vor der Frist gemacht. Wenn die Kosten so explodieren, wäre es nicht sittlich, die Mieter zeitnah zu informieren?
    • Wie kann eine Fehlkalkulation der allgemeinen Betriebskosten von über 80% zu Stande kommen? Ist das üblich? Mir kam es überhaupt nicht so vor, als hätten wir als Hausbewohner irgendwo Unkosten erzeugt.
    • Durch das späte „informieren“ werde ich nächstes Jahr wohl nochmal derartig viel Nachzahlen müssen.

    Ich habe mich als Mieter immer gewissenhaft verhalten und gemeinschaftliche Ressourcen sparsam und pfleglich benutzt. Gleiches gilt für die anderen Hausbewohner.


    Gibt es für mich irgendeine Handhabe, wie ich mich eventuell wehren kann, oder ist das seitens des Vermieters alles „normal“ bearbeitet?


    Vielen Dank!

  • Du hast das Recht, die Belege einzusehen und die Rechnungen auch auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Da solltest du sehen, welche Posten besonders hoch ausgefallen sind und ob ggf nicht umlagefähige Posten umgelegt wurden.

    Bzgl der Frist: der Vermieter hat 12 Monate Zeit. Auch bei Nachzahlungen muss er die Abrechnung nur innerhalb dieses Zeitraums erstellen.

  • Guten Abend,

    danke für den schnellen Beitrag und Entschuldigung für meine verzögerte Antwort!

    Du hast das Recht, die Belege einzusehen und die Rechnungen auch auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

    Was genau ist mit Prüfen auf Wirtschaftlichkeit gemeint?

    Man könnte ja argumentieren, dass der Vermieter nicht im wirtschaftlichen Interesse seiner Mieter handelt, wenn die allgemeinen Betriebskosten an sich weit mehr als doppelt so hoch sind, wie in der Vorkalkulation berechnet (in meinem Fall 1100 Euro statt 408 Euro).

    Aber sowas ist nicht 'argumentierbar' oder?

  • Was genau ist mit Prüfen auf Wirtschaftlichkeit gemeint?

    Man könnte ja argumentieren, dass der Vermieter nicht im wirtschaftlichen Interesse seiner Mieter handelt, wenn die allgemeinen Betriebskosten an sich weit mehr als doppelt so hoch sind, wie in der Vorkalkulation berechnet (in meinem Fall 1100 Euro statt 408 Euro).

    Aber sowas ist nicht 'argumentierbar' oder?

    Mit der Vorkalkulation hat das nichts zu tun. Bei einem Neubau weiß man u.U. nicht genau, was an Grundsteuer, Hausmeister, Reiniung etc auf einen zu kommt. Auch mit den s.g. Betriebskostenspiegeln kann man kaum argumentieren, da sich die Kosten individuell sehr stark unterscheiden. Sei es nun ortsübliche Lohnkosten für Hausmeister, Reiningung oder auch Beiträge zu Versicherungen, Grundsteuer usw.

    Mit Wirtschaftlichkeit ist gemeint, dass der Vermieter nicht einfach so Verträge z.B. für eine Reinigung oder Hausmeister mit 150 € Stundenlohn vereinbaren darf, sondern ortübliche Preise vereinbaren muss, damit er die Kosten voll umlegen kann. Oder beispielsweise das Treppenhaus eines normalen Wohnhauses nicht 3x pro Woche reinigen lassen darf, die Müllbehälter bedarfsentsprechend bestellen und nicht jede Woche halb leer abholen lassen usw.

    Dies kann aber nur durch Belegeinsicht geprüft werden. Welche Leistungen sind mit wem für welche Beträge vereinbart? Wenn die Beträge sehr hoch sind, ist es unbedingt nötig oder hat der Vermieter mehrere Angebote eingeholt und es gibt keinen günstigeren Anbieter vor Ort? Mir erscheinen die Betriebskosten auch extrem hoch, sodass Leistungsverzeichnisse genau geprüft werden sollten.

    An dieser Stelle sei erwähnt, dass der Vermieter in gewissem Rahmen durchaus frei ist, für welchen Anbieter er sich entscheidet, es muss nicht der günstigste sein und er muss auch nicht jährlich z.B. Strom- oder Gasanbieter wechseln, um immer den günstigsten zu haben. Auch bei den Versicherungen darf ein Vertrag geschlossen werden ohne Selbstbeteiligung und auch ein hoher Versicherungsumfang. Nach den letzten Ereignissen wird keiner mehr anzweifeln, dass eine Elementarversicherung auch außerhalb bekannter Risikogebiete sinnvoll ist.