Erneute Kündigung durch Eigenbedarf

  • Hallo,

    meine Stiefmutter hat die Vormieter durch Kündigung der Vormieter wegen Eigenbedarf, damit eben das Stiefkind (ich) einziehen kann. Meine Stiefmutter ist mit meinem Vater weiterhin verheiratet, möchte aber mich nun weg haben und erneut wegen Eigenbedarf kündigen. Wer hier jetzt genau reinsoll, kann ich nicht sagen.

    Aber kann man zwei Mal hintereinander wegen Eigenbedarf kündigen?

    Danke.

  • Grundsätzlich ist es möglich, dass Eigenbedarf mehrmals entsteht.

    Aber daran sind immer Anforderungen geknüpft. Der Eigenbedarf muss berechtigt sein, er darf im Zeitpunkt des Mietvertrages noch nicht vorhersehbar gewesen sein usw. Die Kündigung muss entsprechend begründet sein, also sagen für wen der Eigenbedarf angemeldet wird.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!