Ich habe eine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlung erhalten.
Es wurde fristgerecht Einspruch eingelegt und die Einsicht und ablichten der Belege beantragt.
Der Vermieter regiert aber nicht.
Muss ich die Nachzahlung leisten obwohl ich noch keine Einsicht in die Belege bekommen habe oder wie soll ich mich verhalten?