Mein Untermieter möchte nach meiner Kündigung meine Wohnung übernehmen - welche Pflichten habe ich

  • Hallo zusammen :)
    Mein Mitbewohner und Untermieter möchte nach meiner Kündigung und entsprechendem Auszug unsere Wohnung übernehmen.
    Der Vermieter (großes deutsches Wohnungsunternehmen) hat mir bisher keine Zusage gegeben, dass der Untermieter die Wohnung übernehmen kann, wenn ich ihn vorschlage.
    Welche Pflichten habe ich, wenn der Untermieter, sollte er die Wohnung nicht bekommen, keine neue Wohnung findet und zur Verhinderung von Obdachlosigkeit erstmal in der Wohnung bleibt?


    Ergänzung: Ich habe folgende Information gefunden:
    Untermieter zur Räumung auffordern

    Der Anspruch des Vermieters setzt voraus, dass er den Dritten (Untermieter) vorher zur Räumung aufgefordert hat.

    Hauptmieter und Dritter haften als Gesamtschuldner, können also gemeinsam auf Räumung verklagt werden. Der Dritte kann sich gegen den Vermieter nicht auf die Kündigungsschutzbestimmungen berufen. Etwas anderes gilt nur, wenn Vermieter und Mieter arglistig zulasten des Dritten zusammenwirken oder wenn der Dritte, hier also der Untermieter, bei Abschluss des Vertrags nicht wusste, dass sein Vermieter, der Hauptmieter, nicht Wohnungseigentümer war. Dieser Schutz des Untermieters ist vom BGH noch erweitert worden. Danach kann sich der auf Räumung in Anspruch genommene Untermieter auch dann auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs berufen, wenn ihm zwar bei Abschluss des Untermietvertrags bekannt war, dass sein Vermieter nicht Eigentümer der Mietsache ist, er aber nicht wusste, dass er gegenüber dem Eigentümer keinen Wohnraumkündigungsschutz genießt. von Rückgabe der Mietsache - Überlassung der Mietsache an einen Dritten

    Welche Kosten hätte ich als Mieter bei einer Räumungsklage zu tragen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Michael

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