Darf man nach 22 Uhr noch Fenster öffnen - schließen und am Morgen

  • Guten Morgen zusammen,

    bin ganz neu hier, und habe Verstanden dass es hier keine Rechtsberatung wie beim Anwalt geben wird. Aber ich glaube diese Frage könnt ihr mir auch beantworten.

    Wir wohnen seit 7 Jahren in der Mietwohnung. Es ist ein 7 Parteienhaus, die Vermieter haben ihr Schlafzimmer unter unserer Wohnung. Ich selbst bin Chronisch Krank (unter anderem an der Lunge, dies wurde aber schon beim Besichtigen der Wohnung den Vermietern mitgeteilt, die Maklerin könnte dies bei Bedarf bestätigen). Das Haus hat keine Isolierung und keine Dämmung (ja wirklich, also Knallheiß im Sommer!), Nur Schlickböden und quitschende Holzbalken die wir aber dulden, auch wenn wir die Mieter über uns Laufen hören, etc. Haben uns daran gewöhnt und kein Problem damit. Tja, jetzt die Frage. Gibt es ein Gesetz dass es einem Verbieten kann dass man zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in der Früh ein Fenster öffnet für ca. 30 Minuten und schließt, sich dabei aber ganz leise verhält und Stumm dasitzt? Der Sohn unserer VM Ist ein "Früchtchen" dass jedes Geräusch stört, auch Tagsüber. Gestern habe ich eine lautstarke Diskussion darüber anhören müssen in der Wohnung unter uns, dies sei Verboten, mir ist davon aber nichts bekannt. Kann mir jemand von euch einen Hinweis dafür geben was denn nun ist? Erlaubt oder Verboten? Vielen lieben Dank

  • Es ist selbstverständlich nicht verboten, in dem Zeitraum die Fenster zu öffnen, allerdings sollte man dann innen tatsächlich nicht die Musik so laut drehen, dass die ganze Nachbarschaft unterhalten wird. Auf jemanden, der sich aber an normalen Alltagsgeräuschen stört, kann und muss man da keine Rücksicht nehmen.

  • Hallo, wir sind 2014 in der Mietwohnung eingezogen und haben immer pünktlich die Miete bezahlt. Tja, es gibt Probleme mit VM. Wir drei sind chronisch Kranke Leute, unter anderem Krebs, hinzu kommt das Alter (über 70). Die VM haben uns noch NIE darauf angesprochen dass es sie stört wenn wir gegen 6.30 Uhr aufstehen und die Wohnung lüften. In all den Jahren hatten wir ca. 5 Mal Streit in der Familie, nur ca. 30Minuten lang ohne Türen knallen, etc. Man hört nur immer wieder wie sie sich laut darüber unterhalten, da das Haus Schlickboden hat und nicht isoliert und nicht gedämmt ist. Unsere Etage Nachbarn sind täglich am streiten, auch in der Nacht. Wir halten uns aber komplett raus. Da heißt es seit Jahren die müssen raus, tut sich aber nix. Frage: wenn es um uns ginge bei einer Kündigung, wie wäre da die Frist vom VM und wäre da vorher nicht eine Abmahnung fällig? Oder gilt da Härtefall da über 70 und Krebstherapie Mieter? Wir haben nur beim lüften am Abend Gehört dass wer eine Kündigung bekommen soll per Post, Name wurde nicht genannt, und diese wohl noch nicht zugestellt worden wäre, da die Partei noch nicht bei den VM geklingelt hätte, da die auch im Haus wohnen, insgesamt 7 Parteienhaus. Der minderjährige Sohn ist hörbar angegriffen vom frühen Lüften, da er bis ins die Puppen schlafen möchte (geht nicht zur Schule, und auch nicht arbeiten).... Hausordnung besagt Nachtruhe 22-6 Uhr, nur laute Hobby erst ab 7 Uhr. Wir haben Angst die Wohnung zu verlieren, da wir in unserem Alter keine mehr bekommen ;( und dann Obdachlos wären

    Bitte Thema weiterführen, denn Inhalt gleich

  • Hallo!

    Fenster öffnen zum Lüften und Kündigung der Wohnung? Nein, kein

    Kündigungsgrund! Kaum vorstellbar, dass Nachbarn vom Öffnen der

    Fenster aufwachen, oder macht das Krach?

    Grüße



  • Hallo!

    Wir haben hier einen ganz normalen Gebrauch der Mietwohnung.

    Fällt unter Hausordnung und die wird nicht verletzt, wenn die

    Fenster zum Lüften geöffnet werden. Entschuldige bitte, aber der

    Gedanke ist absurd. ;)

    Gruß



  • Und angenommen dass es doch und erwischt?

    Nur allein weil ihr eventuell eine Kündgung erhalten werdet, bedeutet das noch lange nicht, dass diese wirksam ist und ihr ausziehen müsst. Macht euch bitte nicht selbst verrückt mit dem Gedanken daran. Für die Befindlichkeiten des Sohnes seid ihr doch nicht verantwortlich.

    Unsere Etage Nachbarn sind täglich am streiten, auch in der Nacht. Wir halten uns aber komplett raus. Da heißt es seit Jahren die müssen raus, tut sich aber nix.

    Sicherlich tut sich deswegen nichts, weil der Vermieter genau weiß, dass er mit einer Kündigung nicht durch kommen würde. Und euch betreffend weiß er das vermutlich auch.

  • Ich danke euch für eure Rückmeldungen :) Stand aktuell: 2 Parteien haben den Brief erhalten, die Wohnungen sind schon im Netz drin, aber wir haben noch nix erhalten, und hoffen dass es auch dabei bleibt. Da wir 8,5 Jahre drin wohnen wären ja dann 9 Monate einzuhalten, vom VM, oder?

  • Hallo!

    Zunächst erneut Fruggel :

    Nur allein weil ihr eventuell eine Kündgung erhalten werdet, bedeutet das noch lange nicht, dass diese wirksam ist und ihr ausziehen müsst. Macht euch bitte nicht selbst verrückt mit dem Gedanken daran. Für die Befindlichkeiten des Sohnes seid ihr doch nicht verantwortlich.

    Sicherlich tut sich deswegen nichts, weil der Vermieter genau weiß, dass er mit einer Kündigung nicht durch kommen würde. Und euch betreffend weiß er das vermutlich auch.

    Nein, kommt er nicht, weil völlig absurd und kein Grund vorhanden.

    Ergänzende Informationen vom Mieterbund

    Gruß



  • Stand aktuell: 2 Parteien haben den Brief erhalten

    Dann gib den Nachbarn den dringenden Rat, die Kündigung beim Anwalt oder Mieterverein prüfen zu lassen. Wenn dort als Grund etwas ähnliches drin stehen sollte wie du hier beschrieben hast, dann ist dieses Schreiben für den Mülleimer geeignet, für mehr nicht.