Kinderwagen im Flur

  • Hallo zusammen,


    wir als Mieter und junge Familie müssen uns gerade mit folgender Fragestellung beschäftigen. Tatsächlich sind sogar mehrere Parteien betroffen.


    Wir sind derzeit auf unseren Kinderwagen angewiesen (6 Wochen altes Baby). Diesen stellen wir im Hausflur auf unserem Stockwerk in einem toten Abzweig ab. Ein Aufzug ist vorhanden, man muss allerdings zwei Stufen überwinden. Den Wagen könnte man also auch in die Wohnung fahren, dort ist nur leider keinerlei Platz dafür. (So dass dann tatsächlich im Ernstfall ein Flüchten aus der Wohnung in den Flur stark erschwert wäre.)

    Der Vermieter verbietet neuerdings das Abstellen sämtlicher Gegenstände im Hausflur, darunter auch Kinderwägen. Die Begründung lautet, es handle sich um Flucht- und Rettungswege. Es dürfe grundsätzlich gar nichts im Flur abgestellt werden.


    Ich bin der Meinung ein pauschales Verbot geht nicht. Der Wagen steht nicht im direkten Fluchtweg, man muss nicht an ihm vorbei, wenn man ins Freie will (toter Abzweig/Sackgasse im Flur). Auch wird die Wegbreite nicht eingeschränkt oder Ähnliches. Zumindest mit gesundem Menschenverstand beurteilt, gibt es also keine Beeinträchtigung von Fluchtwegen Wie das rechtlich beurteilt würde, ist mir als Laie unbekannt.

    Meine Bitte dann doch passende Stellen auszuweisen oder eine Alternative zu schaffen (es gäbe Möglichkeiten) wurden ignoriert.

    Wie ist eure Einschätzung?

    Vielen Dank dafür im Voraus.