Kündigung WhatsApp - gesprochenes Wort

  • Guten Tag :)

    Ich habe derzeit ein kleines Problem mit meinem Vermieter. Ich wohne in einer 3er WG und mit den beiden Mädels komme ich nicht sonderlich gut klar. Diesbezüglich haben wir uns vor ein paar Wochen mit unserem Vermieter zusammen gesetzt. In diesem Gespräch wurde bekannt, das eine der beiden fest auszieht und die andere auch auf Wohnungssuche ist. Auch ich habe gesagt, das ich derzeit auf der Suche nach einer neuen Bleibe bin und mich bei meinem Vermieter melde, sobald ich etwas habe.

    Vor zwei Wochen schrieb eine gute Freundin mir, das ihr Mitbewohner auszieht und ich das Zimmer zum 01.11 haben könnte. Daraufhin schrieb ich meinem Vermieter folgendes:

    Guten Abend Herr xyz,

    ich wollte Ihnen kurz mitteilen, das ich voraussichtlich zum 1. November eine neue Wohnung beziehe.

    Die schriftliche Kündigung bringe ich Ihnen im Lauf der nächsten Woche vorbei.

    Nun verzögert sich aber der Auszug des Mitbewohners meiner Freundin und somit auch mein Einzug. Dies teilte ich meinem Vermieter mit, der darüber überhaupt nicht erfreut war und antwortete so:

    Hallo, bitte schicken Sie mir wie vereinbart und besprochen ihre Kündigung zum 01.11.21. Ich möchte die Angelegenheit ungern unserem Anwalt übergeben. Ich gehe davon aus, dass das gesprochene Wort Gültigkeit hat. Zum 01.11. wird der Nachmieter einziehen. Rufen Sie bitte durch damit wir die Angelegenheit klären können.

    Ich weiß, das eine Kündigung grundlegend der Schriftform bedarf und unterschrieben werden muss. Nun hat mein Vermieter mehrere Immobilien und kennt sich in diesem Bereich besser aus als ich. Kann mein Vermieter in irgendeiner Weise gegen mich vorgehen, wegen dem was besprochen und was ich per WhatsApp geschrieben habe?

    Mfg

  • Die Ausnahmen indem eine Kündigung wirksam ist, obwohl keine schriftliche Kündigung erfolgt ist, lassen sich an einer Hand abzählen. Etwa, wenn die Wohnung komplett geräumt wird und den Vermieter die Schlüssel ausgehändigt werden, darin hat mal ein Gericht eine wirksame Kündigungserklärung gesehen. Ein anderer typischer Fall ist das bewusste provozieren einer Formunwirksamkeit und das ausnutzen davon.

    Alle diese Fälle liegen bei dir nicht vor. Rate den Vermieter einfach mal das Wort "voraussichtlich" nachzuschlagen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!