Schönheitsreparaturen wirklich nur Streichen laut Mietvertrag

  • Mein Umzug steht bevor und habe nochmal den Mietvertrag gnaz genau gelsesen.

    Bei Schönheitsreperaturen steht explizit nur das Streichen der Wände/Decken! Weiterhin heißt eine Klausel bei Überlassung der Mietsachen bei Auszug, dass ich die Wohnung nur geräumt und komplett gestrichen übergeben zu habe.

    Ich kann nirgends etwas von sauber lesen. Bedeutet, dasss das ich die Wohnung überhaupt nicht putzen brauche?


    Ich werde verpflichtet die Wohnunng komplett zu streichen. Ich denke diese Klausel ist unwirksam, da ich doch nur bei Bedarf streichen muss?