Mikrowelle in EBK ersetzen

  • In der EBK ist eine Mikrowelle eingebaut. Diese hatte schon damals bei meinem EInzug nach paar maligen Benutzen einen kleinen Kurzschluss erlitten, sodass etwas Plastik geschmort wurde.

    Meine Vermieterin meinte ich muss das über die private Haftpflichregeln regeln.

    Laut Mietvertrag muss ich alle Elektrogeräte erstetzen, wenn diese kaputt sind.

    Ist solch eine Klausel gültig, weil das ja unabhängig von meiner Benutzung ist oder ich diese eben aus Versehen kaputt gemacht habe.

    Ist das dann nicht die Sache des Vermieters?

  • Laut Mietvertrag muss ich alle Elektrogeräte erstetzen, wenn diese kaputt sind.

    Das ist so gut wie immer unwirksam, da der Vermieter nicht seiner Pflicht zur Instandhaltung abwälzen kann. Lediglich bei einer Leihe des Geräts anstatt der Miete kann sich der Vermieter vorbehalten, das Gerät nicht zu reparieren, aber nicht in der Weise, dass es dann der Mieter ersetzen muss.

  • Genau. Wie genau müsste denn das formuliert sein, dass laut Vertrag die EBK "zur Nutzung überlassen" wird.

    Bei mir ist gleich ersichtlich dass die EBK zur Miete gehört, da sie explizit zu den vermieteten Gegenständen aufgeslistet wird. Am Ende des Vertrages, steht dann, dass

    "die EBK benutzt werden darf. Und defekte Geräte ersetzt werden müssen." (wie oben erwähnt)

    Nun heißt es ja, dass wenn die Küche nicht mitvermietet wird und zur Nutzung überlassen wird, das ich dann für Reparturen und Ersetzung aufkommen muss.

    Allerdings steht ja nur, dass ich die Küche benutzen darf. Und nicht genau, dass sie mir überlassen wird. Allerdings wird ja gleich auf der 1. Seite die Küche als Gegenstände aufgelistet...

    Also vermutlich etwas ungebau die Lage, aber wohl eher in Richtung, dass die EBK mitvermietet wurde...

  • Bei mir ist gleich ersichtlich dass die EBK zur Miete gehört, da sie explizit zu den vermieteten Gegenständen aufgeslistet wird.

    Dann ist die Sache doch eindeutig, wenn dem so ist.

    zur Nutzung überlassen wird, das ich dann für Reparturen und Ersetzung aufkommen muss

    Das habe ich in meinem vorherigen Beitrag anders erklärt.

  • Hallo!

    Ich habe nochmal explizit nachgeschaut.

    Auf Seite 1 steht, dass die Wohnung "1 Singleküche" enthält. Danach folgt der Satz:

    "Die Küche ist mit einer Einbauküche mit Elektrogeräten ausgestattet, Mikrowelle, Spülmaschine."

    Am Ende des Vertrages heißt es:

    "Der Mieter darf die eingebaute Einbauküche benutzen. Sollte ein Gerät defekt sein, so muss der Mieter dieses erstezen."


    Also etwas nicht eindeutig, da hier evtl von einer "Überlassung" die rede sien könnte?

  • "Der Mieter darf die eingebaute Einbauküche benutzen. Sollte ein Gerät defekt sein, so muss der Mieter dieses erstezen."

    Selbst bei einer Leihe kann der Vermieter nicht verlangen, dass Du diese ersetzt.

    Und wie Fruggel das schon beschrieb, ist die Sache eindeutig, wenn die Küche im Vertrag explizit bei den vermieteten Gegenständen auftaucht.

    Wenn der Vermieter schreibt, dass Du die Küche "benutzen" darfst, heißt das nicht automatisch, dass wir von einer Leihe sprechen. Du darfst auch das WC "benutzen", dennoch ist es ein Teil der Mietsache.

    Wenn der Vermieter das als Leihe vereinbaren will, dann muss er das vertraglich so formulieren, dass Du die Küche unentgeltlich nutzen darfst.

    Meine Vermieterin meinte ich muss das über die private Haftpflichregeln regeln.

    Das ist ja sowieso quatsch, da die ein fahrlässiges oder schuldhaftes Verhalten von Dir voraussetzen würde. Keine Versicherung der Welt reguliert, wenn das Gerät einfach so kaputt geht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Leider ist es so, dass ich anfangs die Mikrowelle tatsächlich selbst ersetzen wollte und einbauen wollte (da ich im Umzugstress war). Dabei musste ich mir das Teil genauer anschauen und habe versucht es rauszuziehen, dabei ist die Schraube und die Halterung (im Rahmen der Mikrowelle) welche mit dem Eibauschrank verbunden ist, kaputt gegangen. Hatte mich auch gewundert, wie die damals dort ein Schruube rienbekommen haben.

    Man könnte es evtl das spo shehen, da ich auch einen Schaden gemacht habe, obwohl die Mikrowelle vorher einen Schaden hatte.

    Wenn der Vermieter sowieso die Mirkwowelle aufgrund ersteren Schaden hätte ersezten müssen, spielt da mein Schaden noch eine Rolle?