In der EBK ist eine Mikrowelle eingebaut. Diese hatte schon damals bei meinem EInzug nach paar maligen Benutzen einen kleinen Kurzschluss erlitten, sodass etwas Plastik geschmort wurde.
Meine Vermieterin meinte ich muss das über die private Haftpflichregeln regeln.
Laut Mietvertrag muss ich alle Elektrogeräte erstetzen, wenn diese kaputt sind.
Ist solch eine Klausel gültig, weil das ja unabhängig von meiner Benutzung ist oder ich diese eben aus Versehen kaputt gemacht habe.
Ist das dann nicht die Sache des Vermieters?