Hallo Zusammen,
ich habe bereits etliche Beiträge – auch hier im Forum – zum Thema Hundehaltung in Mietwohnungen gelesen. Leider war alles, was ich bisher fand, entweder zu spezifisch (bspw. wg. therapeutischen Gründen) oder zu abwegig (Tierhaltung mit "3 Dobermännern auf 45qm"), um meine Frage zu beantworten. Deshalb wäre es toll, wenn mir jemand im Forum meine konkrete Frage/Fall beantworten könnte (ich denke, dass dies auch anderen Nutzer:innen helfen kann):
Die Ausgangslage: Ich wohne seit nun knapp 2 Jahren gemeinsam mit meiner Freundin in einer Stadtwohnung mit ca. 85qm und gehobener Ausstattung (u.a. Parkettboden). Nun möchten wir uns einen Hund anschaffen, welchen wir gemäß unseres Mietvertrages "nur nach vorheriger Genehmigung durch den Vermieter" in unserer Wohnung halten dürfen. Ein wohl klassischer Fall. Der von uns ins Auge gefasste Hund ist ein junger Mischlingshund, wird in etwa Kniehoch und ist weder ein sog. „Listenhund“, noch charakterlich für die Haltung in der Stadt ungeeignet (kein ausgeprägter Jagd oder Territorialinstinkt). Unsere aktuelle Lebenssituation sowie die Wohnverhältnisse wurde eingängig von der ihn aktuell beherbergenden Organisation geprüft und für die Haltung als tauglich eingestuft. Weiterhin haben wir uns im Vorfeld mündliche Genehmigungen aller anderen Parteien im Haus eingeholt – niemand hat damit ein Problem. Zudem haben wir eine zusätzliche Kaution sowie eine vertraglich fixierte Kostenübernahme aller Schäden durch den Hund angeboten (zzgl. zu eh vorhandenen Hundehaftpflicht).
Unser Problem: Unsere Anfrage beim Vermieter wurde von dessen Hausverwaltung mit den Worten "der Vermieter wünscht keine Hunde in seinem Haus" abgetan. Wir haben uns erkundigt und div. Urteile gefunden, die eine solch generelle Ablehnung einer Hundehaltung verbieten. Jedoch hieß es dort auch, dass, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, aufgrund des Streitwertes meist nur Amtsgerichte mit der Thematik betraut werden und deren Rechtssprechung, abhängig von richterlichen Auslegung, keine wirklich genaue Prognose zulassen. Nach der pauschalen Absage unseres Vermieters haben wir höflich aber bestimmt nachgefragt, in der Hoffnung, einen konkreten Grund seiner Entscheidung zu erfahren. Auf diese warten wir aktuell. Meinem laienhaften Rechtsverständnis nach, muss der Vermieter einen triftigen Grund für seine Entscheidung darlegen, da er ja im Mietvertrag eine Tierhaltung von seiner Genehmigung abhängig macht und nicht grundsätzlich ausschlägt. Die Frage ist demnach, welche Eigenschaften ein Hund haben muss, damit er ihn bewilligt, richtig?
Meine Frage(n) an Euch:
1. Kann der Vermieter mit der genannten Klausel im MV sich nun "blöd" stellen und irgend einen Grund nennen, welchen ich entweder akzeptieren oder aber vor Gericht anfechten muss?
2. Gibt es Präzedenzfälle welche eine Rechtssprechung mit ähnlichem Fall (Mietwohnung + kniehoher "Standard-Hund") absehen lassen?
3. Sehe ich es richtig, dass ich bis zum Zeitpunkt eines rechtskräftigen Urteils keinen Hund anschaffen darf & der Vermieter somit auf Zeit spielen kann?
Danke schon einmal im Voraus!
Kurzer Nachtrag:
Ich habe in diesem Artikel hier im Forum bereits eine Antwort von darkshadow gelesen, welche drei Optionen aufzeigt, mit diesem Thema umzugehen (Grundlage ist die vielzitierte Entscheidung des BGH zur Einzelabwägung). Nur um hier nicht missverstanden zu werden: Meine Frage zielt darauf, wie kreativ der Vermieter mit der Möglichkeit von "Scheinargumenten" einen gerichtlichen Verlauf provozieren kann, um etwa abzuschrecken?
In einem anderen Artikel (URL finde ich gerade nicht mehr) wurde – wie ich finde gut zusammen gefasst – dass die Hauptgründe von Vermietern meist
- Angst um Beschädigung des Eigentums (bspw. Mietnomaden)
- Sorge um Vermietbarkeit des Objektes (bspw. Hausfrieden)
- Furcht vor Verwaltungsaufwand (Motto: "Will einer, wollen alle")
sind. Alle drei Argumente kann ich theoretisch entkräften: 1. sind wir dazu bereit eine umfängliche Kostenübernahme, jeglicher hypotetischer Schäden über § 833 BGB hinaus auch vertraglich zu fixieren (sogar durch Kaution/Vorleistung). 2. haben wir von allen Mietparteien die "Erlaubnis" eingeholt und 3. schon früher einmal ein Hund hier im Haus gewohnt hat und anschließend auch nicht Sodom und Gomorrha ausgebrochen ist.
Unterm Strich kann ich mir jedoch vorstellen, dass der VM dann einfach sagt, dass ihm meine Entkräftung nicht reicht (ist ja nunmal sein gutes Recht), worauf hin mir dann nur die Klage bliebe, richtig? Oder gäbe es in diesem Fall auch eine Möglichkeit den Spieß umzudrehen, den Argumenten des VM zu widersprechen und es auf eine Klage seinerseits anzulegen? Könnte ich in diesem Fall fristlos gekündigt werden, oder muss hier dann auch die Thematik vor Gericht geklärt werden – mit dem Unterschied, dass ich meinen Willen mit dem Hund bis dahin durchsetzen konnte?