Ab wann wird Nebenkostenerhöhung mit einberechnet?

  • Hallo zusammen,

    gerade fand ich unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009/2010. Abgesehen davon, dass mich der ob der Summe der Schlag traf, habe ich mich gewundert, dass die Nebenkostenerhöhung, die wir bereits zum August 2010 bekommen haben, nicht miteinberechnet wurde.

    Daher meine Frage: ab wann wird diese Erhöhung mit einberechnet? Erst für den Abrechnungszeitraum 2010/2011? Bezahle ich also seit fast einem Jahr für einen Abrechnungszeitraum voraus, in dem ich gar nicht mehr in dieser Wohnung wohnen werde?

    Über jegliche Antworten und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

  • Woher soll jemand wissen, von wann bis wann genau bei Ihnen der Abrechnungszeitraum läuft? Und für Sie dürfte es doch wohl ein Leichtes sein, Ihre Vorauszahlungen für diesen Zeitraum zu addieren und zu prüfen. Und diese Summe müsste doch auch in der Betriebskostenabrechnung auftauchen.

    Wenn Sie das aber nicht ausrechnen können, dann scannen Sie die Abrechnung ein und laden Sie hier hoch, dann sehen wir weiter!

  • Der Zeitraum dieser Nebenkostennachzahlung beginnt am 1.8.2009 und endet am 31.7.2010. Es handelt sich also um die Nachzahlung des letzten Jahres. Und selbstverständlich wurden unsere Vorauszahlungen auch in der Abrechnung aufgeführt. Meine Frage bezog sich aber darauf, ob man die erhöhten Nebenkosten, die wir bereits seit August letzten Jahres bezahlen, mit dieser Nachzahlung verrechnen kann, also rückwirkend. Oder ob die erhöhte Vorauszahlung dann erst für den nächsten Zeitraum, also August 2010/Juli 2011 verrechnet wird.

  • Nebenkostenvorauszahlungen werden immer für den Zeitraum angerechnet, für den diese Abrechnung gültig ist. Eine rückwirkende Anrechnung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

    Aber ehrlich, so ganz verstehe ich Ihre Frage nicht!


  • gerade fand ich unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009/2010.
    ... habe ich mich gewundert, dass die Nebenkostenerhöhung, die wir bereits zum August 2010 bekommen haben, nicht miteinberechnet wurde.


    Wo ist eigentlich das Problem?
    Die NKA 1.8.09-31.7.10 ist abgerechnet.
    Ab 1.8.10 zahlt Ihr einen erhöhten Betrag, welcher dann in der nächsten NKA anzurechnen ist.

  • Hallo Kurt,
    wie soll eine Nachzahlung dann noch einmal verrechnet werden, wenn diese schon fuer das Abrechnungsjahr 2009 / 2010 eingesetzt wurde ? Desweiteren ist eine "Rueckwirkende" Verrechnung bei Beko nicht ueblich, sowohl eine ( einmalige ) Nachzahlung. Und bei Vorauszahlungen wird immer VORAUS bezahlt. Anhand der dann faelligen Beko Abrechnung erkennt man dann, ob noch "etwas" uebrigbleibt oder erventuell noch einmal eine Nachzahlung erfolgt. Ein Beko - Abrechnungsjahr entsteht in der Regel immer nach 12 Monaten.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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