Vormieter verlangt nachträglich Abschlagszahlung für seine Möbel

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir zu folgender Situation einen Rat geben:

    Wir sind eine WG und unsere ehemalige Hauptmieterin, die Ende April ausgezogen ist, hat uns ihre übrigen Möbel kostenfrei, also ohne Abschlagszahlung überlassen.

    Das wurde mündlich so vereinbart, als ich die Übernahme des Hauptmietvertrages unterzeichnet hatte. Ein Übernahmeprotokoll oder Ähnliches wurde nicht erstellt. Es findet sich außerdem weder im Hauptmietvertrag noch in meinem damaligen Untermietvertrag eine Passage, die besagt, dass falls Möbel in der Wohnung verbleiben, hierfür eine Abschlagszahlung geleistet werden muss.

    Nun hat sie sich das Ganze wohl nochmals anders überlegt und verlangt von uns 200 € für die überlassenen Möbel und 100 € für die Nutzung ihrer Gegenstände (Trockner, Geschirr, Töpfe, Pfannen und andere Küchenaustattung), weil vieles davon auch beschädigt sei. Diese "Gegenstände" hat sie beim Auszug allerdings alle mitgenommen.

    Die Möbel haben vermutlich nicht mal einen Neuwert von 200 € und was die Abnutzung der Gegenstände angeht, so ist dies aus unserer Sicht nunmal Teil einer WG, wenn mehrere Personen die Dinge nutzen. Es war darüber hinaus auch in keinem Vertrag von keiner "Nutzungsgebühr" die Rede.

    Nun meine Frage:

    Welche Möglichkeiten wären theoretisch denkbar, wie man damit umgehen könnte, beispielsweise wenn wir die Zahlung verweigern und ihr einfach anbieten, dass sie ihre übrigen Möbel abholen soll? Könnten wir genau genommen von ihr auch Nachweise wie Rechnungen verlangen, dass diese Möbel tatsächlich ihr gehören und nicht schon vor ihrem Einzug in der Wohnung waren?

    Im bisherigen Mailverkehr ist sie sich absolut sicher, dass ihr dieser Abschlag für die Möbel rechtlich zusteht und hat uns bereits mit Einschaltung eines Anwalts gedroht, wenn wir die Zahlung verweigern.


    Besten Dank im Voraus für eure Einschätzung.

  • Nun hat sie sich das Ganze wohl nochmals anders überlegt und verlangt von uns 200 € für die überlassenen Möbel und 100 € für die Nutzung ihrer Gegenstände (Trockner, Geschirr, Töpfe, Pfannen und andere Küchenaustattung), weil vieles davon auch beschädigt sei.

    Rechtlich betrachtet, ist das ein Angebot, dass Ihr annehmen oder ablehnen könnt.

    Lehnt ihr das Angebot ab, muss sie die Möbel und Gegenstände abholen.

    Wenn es keine Vereinbarung gibt, wonach Ihr die Möbel mit einer Abstandszahlung übernehmt, kann sie auch keine Zahlung einfordern.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das sehe ich anders. Denn aufgrund dieser Aussage

    Hauptmieterin, die Ende April ausgezogen ist, hat uns ihre übrigen Möbel kostenfrei, also ohne Abschlagszahlung überlassen.

    kann man von einer Schenkung der Möbel ausgehen.

    Das Problem ist nur, wie diese Schenkung im Streitfall belegt werden kann, wenn es dazu nichts Schriftliches gibt.

  • kann man von einer Schenkung der Möbel ausgehen.

    Möglich wäre aber auch eine Leihe, da die Möbel aus irgendeinen Grund nicht gleich mit umziehen konnten.

    Könnten wir genau genommen von ihr auch Nachweise wie Rechnungen verlangen, dass diese Möbel tatsächlich ihr gehören und nicht schon vor ihrem Einzug in der Wohnung waren?

    Nein. Da ihr die Vermutung nach § 1006 I BGB widerlegen müsst. Die Vermutung greift auch nicht zu euren Gunsten ein.

    Daher schließe ich mich der Meinung von Leipziger ein. Eine Zahlung wird Sie nicht verlangen können, aber die Herausgabe. Aber sicher wird man das nicht klären können, es bleibt ein Prozessrisiko.

    Ein Nutzungsersatz sehe ich hier auch nicht gerade als aussichtsreich, aber Risiken bleiben bei sowas halt immer übrig.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!