Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir zu folgender Situation einen Rat geben:
Wir sind eine WG und unsere ehemalige Hauptmieterin, die Ende April ausgezogen ist, hat uns ihre übrigen Möbel kostenfrei, also ohne Abschlagszahlung überlassen.
Das wurde mündlich so vereinbart, als ich die Übernahme des Hauptmietvertrages unterzeichnet hatte. Ein Übernahmeprotokoll oder Ähnliches wurde nicht erstellt. Es findet sich außerdem weder im Hauptmietvertrag noch in meinem damaligen Untermietvertrag eine Passage, die besagt, dass falls Möbel in der Wohnung verbleiben, hierfür eine Abschlagszahlung geleistet werden muss.
Nun hat sie sich das Ganze wohl nochmals anders überlegt und verlangt von uns 200 € für die überlassenen Möbel und 100 € für die Nutzung ihrer Gegenstände (Trockner, Geschirr, Töpfe, Pfannen und andere Küchenaustattung), weil vieles davon auch beschädigt sei. Diese "Gegenstände" hat sie beim Auszug allerdings alle mitgenommen.
Die Möbel haben vermutlich nicht mal einen Neuwert von 200 € und was die Abnutzung der Gegenstände angeht, so ist dies aus unserer Sicht nunmal Teil einer WG, wenn mehrere Personen die Dinge nutzen. Es war darüber hinaus auch in keinem Vertrag von keiner "Nutzungsgebühr" die Rede.
Nun meine Frage:
Welche Möglichkeiten wären theoretisch denkbar, wie man damit umgehen könnte, beispielsweise wenn wir die Zahlung verweigern und ihr einfach anbieten, dass sie ihre übrigen Möbel abholen soll? Könnten wir genau genommen von ihr auch Nachweise wie Rechnungen verlangen, dass diese Möbel tatsächlich ihr gehören und nicht schon vor ihrem Einzug in der Wohnung waren?
Im bisherigen Mailverkehr ist sie sich absolut sicher, dass ihr dieser Abschlag für die Möbel rechtlich zusteht und hat uns bereits mit Einschaltung eines Anwalts gedroht, wenn wir die Zahlung verweigern.
Besten Dank im Voraus für eure Einschätzung.