Vermieter fordert Nachzahlung von Miete

  • Hallo Zusammen,

    ich melde mich bei euch da ich eure Expertise benötige und auf eure Hilfe angewiesen bin.
    Ich wohne seit ca. 9 Jahren in Miete. Die Miete wurde bis letztes Jahr immer Bar bezahlt. Quasi 8 Jahre lang. Seit letztem Jahr überweise ich das Geld monatlich auf ein Bank-Konto. Seit Beginn habe ich vermutet, dass mein Vermieter das Geld am Fiskus vorbei "schleust". Prinzipiell ist das ja seine Sache und 100% sicher kann ich mir ja hier nicht sein (da ich keine Einsicht in seine Steuerabgaben etc. habe). Mein Vermieter ist bereits beim Finanzamt durch solche "Tricksereien" bekannt.
    Jedenfalls wirft er mir jetzt vor 12! Monatsmieten vor 7 - 8 Jahren nicht bezahlt zu haben. Ja! Es gab eine Zeit da konnte ich die Miete wirklich nicht bezahlen. Ich bin mir aber sicher, dass es nicht mehr als 3 Monatsmieten waren.
    Leider habe ich nie von ihm einen Beleg zur Barzahlung erhalten -> Bitte reitet hier nicht darauf rum - ich weiß ein Beleg wäre natürlich Pflicht gewesen. Jedoch war/bin ich aufgrund privater Gründe psychisch angeschlagen und zu der Zeit hatte ich viele andere Dinge im Kopf. Mir war einfach nicht bewusst was das für ein Ratenschwanz nach sich zieht.

    Nun meine Frage.. welches Recht hat der Vermieter denn jetzt auf die 12 Monatsmieten? Ich bin mir sicher es waren nicht mehr als 3 versäumte Mieten -> Dies wurde aber mit ihm damals abgeklärt und er war einverstanden. Die 3 Monatsmieten bin ich ihm schuldig und das ist auch kein Thema diese zurück zu zahlen - ich stehe zu meinen Schulden.

    Ich bin tatsächlich etwas verzweifelt, da ich mir natürlich 12 Monatsmieten auf einmal nicht leisten kann.

    Ich bedanke mich vorab recht herzlich für eure Hilfe! Ich bin auf euch angewiesen. Solltet ihr noch Informationen benötigen bin ich bemüht euch schnellstmöglich zu antworten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Enjoy_it

  • Die Verjährung von Mietforderungen ist die normal übliche von 3 Jahren. Weiter zurück kann ein Vermieter nichts mehr fordern. Dein Problem ist aber, dass du keine Nachweise der Zahlungen hast. Der Vermieter könnte theoretisch also behaupten, dass von 2019 noch etwas offen ist, was nicht verjährt ist, und du könntest dann gar nicht nachweisen, dass das bezahlt ist.

    Daher gib ihm die 3 Monate, die du eh noch nachzahlen möchtest, und hoffe darauf, dass er sich damit zufrieden gibt und die Sache erledigt ist.

  • Hallo Fruggel,

    Danke für deine Nachricht.
    Sprich von den Jahren vor 2018 hat er auch vor Gericht kein Anrecht oder? Er hat mir einen Schmierzettel mit versäumten Zahlungen von vor 7 - 8 Jahren zukommen lassen.
    Es gibt seit Beginn an einen Mietvertrag der die Höhe der Miete festlegt. Gehen wir davon aus, er wirft mir vor das Ganze Jahr 2019 keine Miete gezahlt zu haben. Ist es dann aus objektiver Sicht nicht etwas merkwürdig wenn er erst im Jahr 2021 "drauf kommt" dass keine Zahlungen stattgefunden haben?

    Vielen lieben Dank für dein Hilfe.

    Gruß

  • Ist es dann aus objektiver Sicht nicht etwas merkwürdig wenn er erst im Jahr 2021 "drauf kommt" dass keine Zahlungen stattgefunden haben?

    Nein. Es kommt häufig vor, dass jemand erst kurz vor Eintritt er Verjährung erst tätig wird, sogar auch bei Firmen. Juristisch interessiert nur, ob Verjährung eingetreten ist oder nicht.

  • Ich würde hier "taktisch" vorgehen.

    Lass Dir von deinem Vermieter einfach schriftlich (!) bestätigen, dass es Mietforderungen aus dem Jahr xy gibt, seit 2018 aber regelmäßig die Miete gezahlt wurde.

    Dann könnte er nicht mit irgendwelchen neuen Forderungen kommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Alle Forderungen aus 2018 verjähren erst am 31.12.2021. Forderungen von davor sollten bereits verjährt sein.

    Der Vorschlag von Leipziger ist der Beste. Einfach schriftlich festhalten, dass mit der Begleichung der offenen 3 Mietforderungen keine Mietrückstände aus dem Mietverhältnis mehr bestehen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Auf die Idee bin ich natürlich auch gekommen, dem Vermieter eine Bestätigung abzuverlangen. Aber Freunde, seid bitte realistisch. Man kann höchst wahrscheinlich annehmen, dass der Vermieter eine solche Bescheinigung nicht ausstellen wird. Damit würde er ja frei Haus Beweise liefern, die später bezüglich der Steuerhinterziehung gegen ihn verwendet werden können. Die Taktik ist natürlich gut gedacht, aber der Plan wird nicht aufgehen.

  • Noch eine kurze Frage… würde er mit der Masche vor Gericht durchkommen? Jedenfalls ist monatlich der Abgang des Mietbetrags auf meinem Konto ersichtlich. Zudem ist der Herr für Krume dinge bereits beim Finanzamt bekannt…

  • würde er mit der Masche vor Gericht durchkommen?

    Ja. Wie oben bereits erklärt wäre es an dir, die Zahlung zu beweisen, was du aber nicht kannst, wenn du keine Quittung bekommen hast.

    monatlich der Abgang des Mietbetrags auf meinem Konto ersichtlich

    Eine Barabhebung vom Konto sagt nichts über die Verwendung des Geldes aus.

    Zudem ist der Herr für Krume dinge bereits beim Finanzamt bekannt…

    Hilft dir nicht weiter.

  • Grundsätzlich hat Fruggel mit seinen Aussagen Recht, ohne Quittungen hat man meistens keine Chance. Aber auch hier muss auf den Einzelfall abstellen.

    Wenn man über einen Zeitraum von mehreren Jahren immer nachweisen kann, dass zum Monatsanfang ein Betrag i.H. der Miete abgehoben worden, kann das auch einen gewissen Beweiswert im Rahmen der freien Beweiswürdigung haben ( § 286 ZPO). Dann zumindest könnte der Richter verlangen, dass der Vermieter erläutert, warum er 12 Monate nicht aktiv geworden ist oder anderweitig den Nichterhalt substantiiert bestreitet (sog. Schaukeltheorie). Die Anforderungen daran sind nicht zu hoch zustellen, da können dann auch schon Aktenvermerke ausreichen indem die Mietschuld festgehalten wird usw.

    Ich möchte klarstellen, dass das eine bloße Möglichkeit ist, der Richter muss diesen Abhebungen auch gar keinen Beweiswert zusprechen, dass obliegt alleine dem Richter und es ist völlig unmöglich abzuschätzen, ob der Richter so handelt!

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!