Nach Auszug nicht Renovieren, da Absprachen mit Vormieter nicht Rechtskräftig

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe ihr könnt mir hier weiterhelfen.

    Und zwar wurde die Wohnung von meiner Freundin unrenoviert übernommen. Mit dem Vormieter hat sie eine Pauschale für die Renovierungskosten erhalten. Von der Vermieterin keinen Cent.

    Im Mietvertrag steht:

    Übernimmt der Mieter die Wohnung in unrenovierten Zustand und erhält er die anteilig berechneten Renovierungskosten von seinem Vormieter bzw. Vermieter bei der Übergabe erstattet, so gelten bei seinem Auszug die vorgenannten Regelungen und Beispiel analog gerechnet ab der letzten Renovierung der Wohnung"

    Jetzt lese ich dieses Urteil hier:

    BGH entscheidet über die Bedeutung einer Absprache zwischen Mieter und Vormieter

    Das heißt die Klausel im Mietvertrag ist ungültig und wir müssen nicht renovieren/streichen?

    Ich hätte ja wirklich alle Wände gestrichen, die es nötig hätten. Aber da diese Vermieterin absolut unmenschlich ist und heute überall mit der Lupe durch ist und überall das Haar in der Suppe gesucht hat, platzt mir einfach der Kragen. Da sie auch verlangt die Komplette Decke neu zu streichen nur weil man die Löcher der Lampen nach dem zuspachteln noch leicht hervorstechen sieht.:cursing:

  • Jetzt lese ich dieses Urteil hier:

    Das Urteil hast du richtig verstanden. Der finanzielle Ausgleich muss vom Vermieter gekommen sein, vom Vormieter zählt nicht.

    Da sie auch verlangt die Komplette Decke neu zu streichen

    Wenn eine Vereinbarung zu den Schönheitsrenovierungen wirksam sein will, dann muss sie den Zustand der Wände berücksichtigen. Und das muss bei lebensnaher Betrachtung stattfinden. Ein Vermieter kann also nicht mit der Lupe nach jedem einzelnen Kratzer suchen.

    nur weil man die Löcher der Lampen nach dem zuspachteln noch leicht hervorstechen sieht

    Möglicherweise hättest du nicht streichen müssen (kann ich nicht beurteilen), aber wenn du Hand anlegst, dann muss das fachgerecht sein, also wie es ein Fachmann hinterlassen würde. Ist das nicht der Fall, kann ein Vermieter Nachbesserung verlangen.