Zaun und Gartenhaus streichen Verantwortung des Mieters

  • Hallo,

    im Vertrag steht explizit über Zaun und Gartenhaus streichen gar nicht in ersten 4 Jahren hat der Vermieter immer selber gemacht.

    Bisschen nett zu sein habe ich das ein Jahr gemacht weil ich zeit hätte aber jetzt sagst der Vermieter es ist immer Mieters Aufgabe.

    ich dachte der wird die material kosten übernehmen aber hat er nicht und erwartet das Zaun und Gartenhaus musste von Mieter gestrichen sein.

    weiß jemand ob es Mieters Pflicht ist ?

    Dannke.

  • So etwas ist eine Instandhaltung, und das ist üblicherweise immer Sache des Vermieters. Jedenfalls gehört es nicht zu einer möglichen Klausel zu Schönheitsrenovierungen, denn diese Vereinbarung darf sich immer nur auf den Innenbereich des Hauses beziehen.